Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 531/2020 vom 20.08.2020

IT.NRW zur Betreuungszeit in Kitas

Im Jahr 2019 hatten 94,4 % der 449.648 Kinder im typischen Kindergartenalter (drei bis unter sechs Jahren) in den Kindertageseinrichtungen eine vertraglich vereinbarte wöchentliche Betreuungszeit von mehr als 25 Stunden. Bei den 98.458 Kindern im Alter von unter drei Jahren waren es 90,8 %. Mehr als die Hälfte der Kinder werden länger als 35 Stunden wöchentlich betreut (51,3 % bzw. 54,3 %). Ein geringerer Betreuungsumfang von bis zu 25 Stunden wöchentlich ist bei 5,5 % bzw. 9,2 % der Kinder in der jeweiligen Alterskategorie zu verzeichnen.

In der Tagespflege können Betreuungszeiten flexibler gestaltet werden: 30,0 % der 48.713 Kinder im Alter von null bis unter drei Jahren in Tagespflege werden in einem vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang bis zu 25 Stunden wöchentlich betreut. 70,0 % der Kinder haben einen höheren Betreuungsbedarf. Bei den 4.962 älteren Kindern in der Tagespflege, die nicht eine Kindertageseinrichtung oder Ganztagsschule besuchen, haben 27,2 % einen Betreuungsumfang von bis zu 25 Stunden wöchentlich, 72,8 % der Kinder werden wöchentlich länger betreut.

(Quelle: IT.NRW)

Az.: 35.0.8.1-001/004

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