Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 245/2015 vom 20.04.2015

IT-Standards bei der Gewerbeanzeigen-Verordnung

Bereits mit Schnellbrief Nr. 147/2014 an die StGB NRW-Mitgliedskommunen vom 25.08.2014 hatte die StGB NRW-Geschäftsstelle über die Vorgaben zur Umsetzung der Gewerbeanzeigen-Verordnung informiert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat nunmehr mitgeteilt, dass sich die Veröffentlichung des IT-Standards zur elektronischen Übermittlung von Daten aus der Gewerbeanzeige nach der Gewerbeanzeigeverordnung verzögern wird. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger war für den 31. März 2015 vorgesehen. Nun ist sie für  Mai 2015 geplant. 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird des Weiteren den Standard für die elektronische Übermittlung von Daten aus der Gewerbeanzeige von den Gewerbeanzeigebehörden an die empfangsberechtigten Stellen im Bundesanzeiger bekannt machen. Die erforderlichen technischen und organisatorischen Vorkehrungen für die Implementierung sollen bis zum Inkrafttreten des § 3 Abs. 4 GewAnzV am 1. Januar 2016 getroffen werden. Die Version 1.0 des Standards setzt sich zusammen aus der in der öffentlichen Erhebungsdatenbank der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder eingestellten Liefervereinbarung DatML/RAW Gewerbe des Statistischen Bundesamtes in der ab 1. Januar 2015 geltenden Fassung. Sie ist im Internet unter dem Link https://erhebungsdatenbank.estatistik.de/eid/erhebungsIDForEVAS.jsp?showAIIR/  (Suchbegriff Gewerbemeldung)  zu finden.

§ 3 Abs. 4 Satz 4 GewAnzV sieht darüber hinaus bei der Kommunikation über Internet die Nutzung des DVDV vor. Bei der Kommunikation über verwaltungsinterne Netze wird die Nutzung des DVDV nach § 3 Abs. 4 GewAnzV nicht verpflichtend vorgegeben, jedoch nachdrücklich empfohlen, um Adressierungsprobleme und Mehraufwand im Rahmen der Fachverfahren zu vermeiden. Sofern beteiligte Stellen beabsichtigen, von der Nutzung des DVDV abzuweichen, wird daher um entsprechende Mitteilung gebeten. 

Im Rahmen der Überarbeitung der Spezifikation wird hinsichtlich der Nachrichtenstruktur eine weitergehende Annäherung an bestehende XÖV-Standards vorgenommen. In der Version 1.0 wird die Spezifikation keine Vorgaben für einen Rückkanal für Fehlermeldungen enthalten. Dies soll ggf. in einer der Folgeversionen ergänzt werden. Eine kurzzeitig erwogene Integration der EGVP-Infrastruktur (Adressierung über den Verzeichnisdienst SAFE, EGVP-Transportprofil) wird nicht weiterverfolgt. Zur Einbindung der Justiz (Registergerichte) in die elektronische Übermittlung von Daten aus der Gewerbeanzeige müssen mittelfristig andere Lösungswege gefunden werden. Das BMWi wird über die Veröffentlichung umgehend informieren. 

Az.: I/2 102-00

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search