Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 68/2002 vom 05.02.2002

Investitionshilfen für Städte und Gemeinden gefordert

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat gefordert, der Investitionszurückhaltung der Städte und Gemeinden durch Finanzhilfen des Bundes zu begegnen.

In seinem Wochenbericht Nr. 1-2/2002 äußert sich das DIW zur Finanzschwäche der Kommunen und führt u. a. aus:

"Noch nicht gelöst wäre damit allerdings das Problem, dass die öffentlichen Investitionen dringend aufgestockt werden müssen, soll ihrem Verfall Einhalt geboten werden. Mit 1,6 % des Bruttoinlandsprodukts werden sie 2002 einen historischen Tiefstand erreichen und auch deutlich unter dem europäischen Durchschnitt liegen. Selbst wenn bei einem solchen Vergleich Zuordnungsprobleme in Rechnung zu stellen sind — Infrastrukturinvestitionen werden in unterschiedlichem Maße von öffentlichen Unternehmen getätigt, die nicht im öffentlichen Sektor verbucht werden —, ist der Befund eindeutig. Wenn Deutschland in seiner Wachstumskraft zurückgefallen ist, so ist dies auch auf den Rückgang der staatlichen Infrastrukturausgaben zurückzuführen. Wollte Deutschland zum EU-Durchschnitt aufschließen, müsste das öffentliche Investitionsvolumen um fast einen Prozentpunkt des Bruttoinlandsprodukts, also um 20 Mrd. Euro, angehoben werden. Untersuchungen zum Investitionsbedarf belegen, dass in Ostdeutschland wie in Westdeutschland ein gewaltiger Investitionsbedarf besteht. Jedoch sind gerade die Gemeinden in besonderer Weise vom Rückgang der Steuereinnahmen betroffen, denn bei der Gewerbesteuer kommt es zu Einbrüchen, die weit über das durch den Konjunkturverlauf vorgezeichnete Maß hinausgehen. Deshalb ist es dringend notwendig, den Gemeinden zusätzliche Finanzhilfen zukommen zu lassen. Da auch die finanzschwachen Länder überfordert sind, müsste vor allem der Bund aktiv werden. Über das notwendige Instrumentarium verfügt er, denn nach Art. 104a Abs. 4 GG kann er den Gemeinden Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen gewähren. Solche Hilfen wären zudem ein Ausgleich dafür, dass auch die Gemeinden Steuerausfälle, die infolge der Aufwendungen der Unternehmen für den Erwerb von UMTS-Lizenzen entstehen, tragen müssen. Eine andere Möglichkeit bestünde darin, die Gewerbesteuerumlage der Kommunen an Länder und Bund zu senken oder den kommunalen Anteil an der Umsatzsteuer zu erhöhen. Ein höherer Anteil an der Umsatzsteuer käme den ostdeutschen Gemeinden fast ebenso zugute wie den westdeutschen; wegen des geringen Gewichts der Gewerbesteuer in Ostdeutschland wären sie bei einer Senkung der Umlage benachteiligt. Auf mittlere Frist

steht in jedem Falle eine grundlegende Reform und Verbesserung der Gemeindefinanzen auf der Tagesordnung."

Quelle: DStGB Aktuell 0302 vom 18.01.2002

Az.: IV-900-07

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