Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 57/2012 vom 24.01.2012

Investitionsförderung nicht bundeseigener Eisenbahnen

Der Bund finanziert grundsätzlich nur bundeseigene Eisenbahninfrastruktur; eine Ausnahme bilden Strecken des öffentlichen Personennahverkehrs. Schienenwege anderer Eisenbahnen, die dem Güterverkehr dienen, werden nicht gefördert. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hatte sich in der Vergangenheit dafür eingesetzt, dass auch nichtbundeseigene Eisenbahninfrastrukturunternehmen Investitionsförderung für den Güterverkehr erhalten können.

Die Eisenbahninfrastruktur in Deutschland ist zum überwiegenden Teil Eisenbahninfrastruktur der Deutschen Bahn AG. Daneben gibt es die nichtbundeseigenen Eisenbahninfrastrukturunternehmen, die vorrangig im Anschlussverkehr zum Netz der DB AG verkehren, aber auch im Regionalverkehr tätig sind. Eine Reihe von diesen Unternehmen sind kommunale Unternehmen. Eine besondere verkehrswirtschaftliche Bedeutung haben insbesondere die Anschlussbahnen, welche die Verbindung vom Eisenbahnnetz des Bundes zu Produktionsanlagen privater Unternehmen oder zu Umschlagterminals des kombinierten Güterverkehrs herstellen.

Mit einer Kleinen Anfrage hat die SPD-Bundestagsfraktion Auskunft über die Situation der nichtbundeseigenen Eisenbahninfrastrukturunternehmen in Deutschland erbeten. Dabei fragt sie nach den rechtlichen Grundlagen einer Investitionsunterstützung für nichtbundeseigener Eisenbahninfrastrukturunternehmen sowie nach den Absichten der Bundesregierung, entsprechende Investitionshilfen zu ermöglichen und nach dem Umfang des Netzes nichtbundeseigener Eisenbahninfrastrukturunternehmen.

Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 17/8286) liegt nun vor und kann vom Internetangebot des Deutschen Bundestages unter der Adresse dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/082/1708286.pdf heruntergeladen werden. Darin weist die Bundesregierung darauf hin, dass es neben der Deutschen Bahn und deren Tochtergesellschaften 352 nichtbundeseigene Eisenbahninfrastrukturunternehmen gibt (Information des Eisenbahnbundesamtes). Diese Unternehmen betreiben ein Streckennetz von 2.353 Kilometern Länge.

Im Übrigen informiert die Bundesregierung darüber, dass sie keine Mitfinanzierung nichtbundeseigener Eisenbahninfrastrukturen in den nächsten Jahren beabsichtigt und auch keine Überlegungen anstellt, Gesetzesänderungen vorzunehmen, um eine Förderung zu ermöglichen.

Az.: III 645-00

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