Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 49/2006 vom 27.11.2006

Investitionsbedarf im Bundesschienenwegenetz

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen hat eine Umfrage zum Investitionsbedarf in das Bundesschienenwegenetz durchgeführt. Befragt wurden Eisenbahnverkehrsunternehmen, die bundeseigene Bahnen, aber auch nichtbundeseigene Eisenbahnen sind. Befragt wurden weiterhin Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs und Verbundorganisationen im Schienenpersonennahverkehr. Ein wesentliches Ergebnis ist die Sorge, dass der Abbau von Schienenstrecken die Leistungsfähigkeit des Schienennetzes reduziert.

Alarmierend ist das Ergebnis der Umfrage, dass von vielen Unternehmen eine Reduzierung von Kreuzungsmöglichkeiten, Weichenverbindungen sowie Neben-, Abstell- und Ladegleise festgestellt wird. Damit nimmt die Netzflexibilität für die Verkehrsunternehmen deutlich ab. Ausweichtrassen im Störungsfall können vom Eisenbahninfrastrukturunternehmen kaum mehr angeboten werden mit der Folge, dass es zu erheblichen Verspätungen kommt. Im Bereich des Güterverkehrs wird es damit immer schwieriger, flexibel auf Anforderungen von Frachtkunden zu reagieren. Ähnlich unbefriedigend ist die Situation für Personenverkehrsunternehmen.

Als zweites Problem wird die Streckensanierung angesehen. Vielfach werden nur das bestehende Streckennetz und der bestehende Ausbaustandard wieder hergestellt. Die vorzuhaltende Infrastruktur orientiert sich tendenziell am aktuellen Betriebsprogramm der Eisenbahnverkehrsunternehmen. Damit ist keine Weiterentwicklung möglich. Bei der Einführung neuer Technik, wie der Einrichtung elektronischer Stellwerke, kommt es zudem besonders bei Eisenbahnkreuzungen zur Verlängerung von Kreuzungsaufenthalten bzw. sogar zum Wegfall von Fahrtmöglichkeiten.

Details über die Ergebnisse der Unternehmensbefragung und den über 200 Projektvorschlägen der Unternehmen können beim Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, Herrn Steffen Kerth, E-Mail: kerth@vdv.de, erbeten bzw. unter der Internetadresse: www.vdv.de/medienservice/stellungnahmen_entry.html abgerufen werden.

Az.: III 441 - 60

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