Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 252/2000 vom 05.05.2000

INTERREG-Mittel für die Zusammenarbeit im niederländisch-nordrhein-westfälischen Grenzraum

Mit rd. 240 Mio. Mark unterstützt die Europäische Union die Zusammenarbeit im Grenzraum von Niederlande und Nordrhein-Westfalen. Die zuständigen Wirtschaftsministerien aus den Niederlanden und Deutschland einigten sich über die Verteilung und Schwerpunkte der ihnen von der Europäischen Kommission bis 2006 zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bereitgestellten Finanzmittel.

Die Fördermittel für die grenzübergreifende Zusammenarbeit in dem rd. 400 km langen Grenzraum zu den Niederlanden sind damit gegenüber der laufenden Förderperiode 1994 bis 1999 verdoppelt worden. Auf Antrag der Landesregierung wurden erstmals die Kreise Wesel und Düren sowie die Stadt Mönchengladbach mit insgesamt rd. einer Mio. Einwohner bei der Verteilung der INTERREG-Mittel berücksichtigt.

Für die nordrhein-westfälische-niederländische Grenze werden die Mittel für die Jahre 2000 - 2006 wie folgt verteilt:

EUREGIO, Gronau ca. 45 Mio. Euro (88 Mio. DM)

Euregio Rhein-Waal, Kleve ca. 27 Mio. Euro (54 Mio. DM)

Euregio rhein-maas-nord, Mönchengladbach ca. 19 Mio. Euro (38 Mio. DM)

Regio Aachen e.V. ca. 31 Mio. Euro (60 Mio. DM).

Für die Euregio Maas Rhein kommen die Mittel der belgischen Partner noch dazu, und zwar ca. 122 Mio. Euro (240 Mio. DM).

Als Förderschwerpunkte wurden folgende Themen festgelegt:

- Verbesserung der räumlichen Struktur z.B. durch Verbesserung der grenzüberschreitenden raumordnerischen Planung und Verkehrsinfrastrukturen und des Tourismus

- Förderung von Wirtschaft, Technologie und Innovation (einschl. Tourismus)

- Grenzüberschreitende Qualifizierung und Vernetzung des Arbeitsmarktes

- Förderung der sozial-kulturellen Integration

- Technische Hilfe.

Wirtschaftsminister Ernst Schwanhold hat darauf hingewiesen, daß mit den INTERREG-Mitteln von rd. 240 Mio. DM voraussichtlich Maßnahmen mit Gesamtkosten von über 500 Mio. DM finanziert werden. Mindestens 40 % dieser Mittel sollen für die Schaffung neuer Arbeitsplätze verwandt werden. Insbesondere die Kooperation von kleinen und mittleren Unternehmen an der Grenze soll verbessert werden.

Die Europäische Kommission stellt die INTERREG-Mittel auf der Basis von operationellen Programmen bereit. Die beteiligten Regierungen werden noch vor der Sommerpause das Programm der Kommission zur Genehmigung vorlegen. Zur Prüfung und Genehmigung steht der EU dann eine Frist von 5 Monaten zu. Damit werden ab Ende 2000 einzelne Projekte bezuschußt.

Aus den INTERREG-Mitteln der EU können grenzübergreifende Maßnahmen max. mit 50 % gefördert werden. Die nationalen Regierungen beiderseits der Grenze tragen darüber hinaus in der Regel weitere 30 % der Projektkosten gemeinsam.

Az.: III 450 - 75

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