Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 477/2001 vom 05.08.2001

Internet und Multimedia an den Schulen in NRW

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage einer CDU-Abgeordneten sind an die Landesregierung folgende Fragen gestellt worden:

1. Wie will die Landesregierung gewährleisten, daß die Schulen mit aktueller, jedenfalls dem technologischen Fortschritt nicht allzu weit hinterherhängender Hard- und Softwareausstattung, ausgestattet sind?

2. Wie ist der Stand der Qualifikation der Lehrerschaft im Bereich der Neuen Medien und wie gedenkt die Landesregierung die Lehrer zukünftig weiter fortzubilden, damit diese auf dem jeweils aktuellen Stand der Entwicklung im Bereich der Neuen Medien sind?

3. Welchen zeitlichen Umfang nimmt die Pflege der PC-Systeme an den Schulen des Landes ein und wie hoch ist die Ausfallquote des Medienunterrichts durch defekte PC’s und welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu ergreifen, diese Ausfallquoten zu vermeiden?

4. Wie ist der Stand der Gespräche mit Unternehmen bei der Entwicklung von geeigneter Lernsoftware und bei der Entwicklung des im Koalitionsvertrags angekündigten Schüler-PC bzw. Laptops, und wann ist mit ersten Ergebnissen zu rechnen?

5. Denkt die Landesregierung daran, die Neubestellung von PC-Ausstattungen und ggf. den Abschluß von Wartungsverträgen zu sammeln und zu koordinieren, um die Rechner bzw. Dienstleistungen in großer Stückzahl zu beziehen und den dann entstehenden Preisvorteil an die Schulen weiterzugeben, und wie begründet sie ihre Haltung?

Das Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung hat am 12. Juni 2001 zu den Fragen folgende Antwort gegeben:

Zur Frage 1

"Mit dem Handlungsfeld "Infrastruktur und Ausstattung" unterstützt die e-nitiative.nrw in den Jahren 2000 bis 2004 die Schulträger bei der Beschaffung schulgeeigneter Hard- und Software. Die einzelne Schule soll entsprechend den pädagogischen Bedürfnissen und ausgehend von der bereits vorhandenen Ausstattung ein Medienkonzept aufstellen, das sich – soweit möglich – am Schulprogramm orientiert und auch ein schulspezifisches Qualifizierungskonzept enthält. Dem Schulträger kann dieses Konzept als Orientierungspunkt für seine Beschaffungsstrategie dienen. Medienberatung und Lehrerfortbildung arbeiten zusammen, um ein effizientes, dezentral organisiertes Beratungs- und Fortbildungsangebot zu schaffen.

Zur Frage 2

Die Vermittlung einer Basisqualifikation an alle Lehrerinnen und Lehrer in Gebrauch des Internets für die Unterrichtsvorbereitung kann bereits im nächsten Jahr abgeschlossen werden. Im vergangenen Jahr konnte die Zahl der für das Lernen mit Neuen Medien qualifizierten Lehrerinnen und Lehrer auf mehr als 45.000 gesteigert werden. Ende dieses Jahres werden fast 60.000 Lehrerinnen und Lehrer darauf vorbereitet sein, Neue Medien im Unterricht zu nutzen.

Dazu werden den Schulen folgende Fortbildungsmaßnahmen angeboten:

- Fortbildung einzelner Schulen durch budgetierte Mittel: Für diesen Zweck werden in diesem Jahr 4,35 Mio. DM Landesmittel auf Schulträgerebene bereitgestellt (2000: 3,5 Mio. DM).

- Fortbildung durch Moderatorinnen und Moderatoren: Zielgruppe dieser Maßnahmen sind Lehrkräfte, die didaktische und methodische Fragen haben.

- Daneben gibt es Angebote weiterer Träger, wie z.B. die sog. Intel-Fortbildung, in der eine Einführung im Umgang mit dem Computer und Kenntnisse einer didaktisch fundierten Nutzung des Mediums für Unterrichtszwecke vermittelt werden.

Zur Frage 3

Wartung und Pflege der Multimediaeinrichtungen ist eine gemeinsame Aufgabe von Schule und Schulträger. Während der Schulträger auf kommunaler Ebene mit eigenem Personal oder beauftragten Firmen den rein technischen Support (Second-Level-Support) übernehmen soll, verbleiben in der Schule Aufgaben, die aus praktischen, aber auch inhaltlichen Gründen nur von der Schule selbst geleistet werden können. Jede Schule soll einen oder mehrere Beauftragte für diesen First-Level-Support benennen, die fortgebildet werden und in die Medienentwicklungsplanung des Schulträgers einbezogen werden können. Die Bewältigung des First-Level-Supports mit den Ressourcen der Schule setzt eine planvolle und sytematische Ausstattung der Schulen mit wartungsarmen Geräten und Softwarelösungen voraus. Eine Ausfallquote für die technische Ausstattung wird nicht erhoben.

Zur Frage 4

Die Unternehmen entwickeln Unterrichtssoftware in eigener Verantwortung. Die Landesregierung hat das Medienzentrum Rheinland in Düsseldorf beauftragt, ein Verfahren für die Qualitätssicherung auf dem Software-Markt zu entwickeln (http://www.e-nitiative.nrw.de/software/index.htm). Gespräche über die Entwicklung eines SchülerPC’s werden zur Zeit vorbereitet.

Zur Frage 5

Nein. Die Ausstattung von Schule mit Hardware ist Aufgabe der Schulträger. Die Landesregierung unterstützt die Schulen und Schulträger durch Beratung bei der Medienentwicklungsplanung vor Ort."

Az.: IV/2-240-10/3

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