Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 416/2003 vom 20.05.2003

Internet-Handelsregisterauskunft nach § 9 a HGB

Das Justizministerium hat die Internet-Registerauskunft nach § 9 a HGB zur allgemeinen Benutzung freigegeben. Derzeit sind bereits 70 % aller NRW-Registerblätter auf die elektronische Registerführung umgestellt und über das Internet abrufbar. Die Umstellung der restlichen Standorte wird im laufendem Jahr abgeschlossen. Die Internet-Registerauskunft steht auch Behörden offen. Behörden, die an der gewöhnlichen gebührenpflichtigen Internetauskunft teilnehmen wollen, können einen Antrag auf Registrierung unmittelbar bei dem Direktor des Amtsgerichts Hagen stellen. Das Justizministerium hat angeboten, auch kommunale Gebietskörperschaften die gebührenfreie Benutzererkennung zu ermöglichen, soweit sie aufgrund der bestehenden Rechtsvorschriften auch bisher von den Gebühren für die Erteilung von Registerauskünften und- auszügen befreit waren. Soweit technisch möglich, erfolgt der Zugang über das Landesverwaltungsnetz; anderenfalls über das Internet. Für die an das Landesverwaltungsnetz angeschlossenen Behörden (Testa) besteht weiterhin die Möglichkeit , wahlweise eine erweiterte Suchfunktion frei zu schalten, die eine gezielte Suche nach vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführern etc.) ermöglicht. Allerdings ist für dieses Angebot für jeden Regierungsbezirk jeweils eine Antragssammelstelle zwingend erforderlich.

Die Geschäftsstelle bittet die in Betracht kommenden Kommunen sich bis zum 10.06.2003 bei der Geschäftsstelle schriftlich zu melden. Dabei sollte auch angegeben werden, ob die Kommune innerhalb ihres Regierungsbezirks die zentrale Antragssammelstelle sein möchte.


Az.: I/2 013-80-1

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search