Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 381/2006 vom 17.05.2006

Internet-Foren als "besonders gefährliche Einrichtung"

Im Unterschied zum Landgericht Hamburg (vgl. StGB NRW-Mitteilung 320/2006) sieht das LG Düsseldorf (Urt. v. 25.01.2006, Az. 12 O 546/0) keinen Anlass, den Betreiber einers Internetforums hin die Haftung zu nehmen, wenn er keine Kenntnis von einem von einem Dritten in das Internetforum abgesetzten rechtswidrigen Eintrag hat. Nach Kenntniserlangung muss er nach dem Urteil jedoch wirksame Maßnahmen gegen eine mögliche Wiederholung bezüglich des betroffenen Themas treffen. Damit liegen offenbar divergierende Urteile zweier Landgerichte vor.

Die jüngste Entscheidung - des OLG Düsseldorf (Urt. v. 26.04.2006, Az. 1-15 U 180/05) - teilt die letztgenannte Auffassung. Allerdings wurde im konkreten Fall gefordert, dass der Forumsbetreiber Maßnahmen trifft, z.B. durch einen Registrierungsvorgang, um die Identität der Forumsteilnehmer zu kennen. Im zu entscheidenden Fall wurde die Identität nicht an den Verletzten vom Forumsbetreiber bekannt gegeben, sondern nur die - nach Auffassung des Gerichts nicht ausreichende - IP-Nummer. Die Folge ist, dass der Verletzte den Forumsbetreiber zur Recht, so das Gericht, auf Unterlassung bestimmter verletzender Äußerungen verklagen durfte.

Az.: I/2 800-01

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