Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 579/2002 vom 05.10.2002

Interkommunale Zusammenarbeit im Personenstandwesen

Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid ist mit der Frage an die Geschäftsstelle herangetreten, ob im Mitgliedsbereich Erfahrungen mit öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) im Bereich des Personenstandwesens vorliegen. Die Gemeinde prüft derzeit mit Nachbarkommunen die Möglichkeit, im Wege einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die Kooperation einzelner Standesämter in der Art und Weise zu regeln, daß die Standesbeamten und die Standesbeamtinnen der einzelnen Dienststellen im Bedarfsfall wechselseitig ausgetauscht werden könnten.

Kommunen, die bereits Vereinbarungen über die gemeinsame Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich des Personenstandwesens haben, werden gebeten, sich unmittelbar an die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid, Ansprechpartner Herr Hanrahts, Telefon: 02247-30337, Telefax: 0224-730334, Email: stefan.hanraths@neunkirchen-seelscheid.de zu wenden.

Az.: I/2 020-60-3

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