Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 396/2007 vom 29.05.2007

Interkommunale Kooperation bei einem Zeiterfassungsprogramm

Die Stadt Stadtlohn bittet um folgende Veröffentlichung:

„Die Stadt Stadtlohn nutzt für die Zeiterfassung das Programm „Novatime“ der Firma Honeywell (früher effeff). Das Programm ermöglicht die maschinelle Auswertung der erfaßten Zeiten und die Erstellung von Listen, welche Zuschläge für geleistete Arbeit nach § 8 TVöD zu zahlen sind.

Die dafür erforderlichen Einstellungen sind vor Ort vorzunehmen und wegen der komplizierten Bestimmungen des TVöD sehr aufwendig.

Daher frage ich nach, ob eine Kommune in NRW, die diese Arbeit bereits geleistet hat, bereit ist, im Zuge interkommunaler Kooperation die erforderlichen Einstellungen zu erläutern und anderen Anwendern zur Verfügung zu stellen.“

Antworten bitte direkt an Herrn Werner Rehermann, Stadt Stadtlohn, Der Bürgermeister, Fachbereich 1, Markt 3, 48703 Stadtlohn, Tel.: 02563/87-34, Fax: 02563/87-934, E-Mail: w.rehermann@stadtlohn.de.

Az.: I/1 044-00

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