Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 600/2018 vom 28.11.2018

Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände bundesweit 2017

Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat am 28.11.2018 die Zahlen zur integrierten Verschuldung zum 31.12.2017 veröffentlicht. Die Modellrechnung der integrierten Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände rechnet kommunalen Kernhaushalten die Schulden der Extrahaushalte und der sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEU) anhand ihrer jeweiligen Stimmrechtsanteile anteilig zu. Die Haftungsbeziehungen der Kommunen werden dabei nicht berücksichtigt. Nach 2012 und 2016 (März 2017 veröffentlicht) liegen nun zum dritten Mal Zahlen zur integrierten Verschuldung der Kommunen vor, die Publikation soll künftig jährlich erscheinen.

Nach der Systematik der integrierten Verschuldung beläuft sich die kommunale Verschuldung auf rund 269,2 Mrd. Euro (3.519 Euro/Einw.), also etwa doppelt so viel, wie nach dem üblichen von Destatis veröffentlichten Zahlenwerk. Die kommunale Pro-Kopf-Verschuldung ist auch unter Einbeziehung der sonstigen FEU im Saarland mit 6.844 Euro am höchsten, gefolgt von Hessen (5.189 Euro/Einw.), Nordrhein-Westfalen (4.555 Euro/Einw.) und Rheinland-Pfalz (4.551 Euro/Einw.).

Am geringsten ist die Pro-Kopf Verschuldung in Bayern (2.378 Euro/Einw.), Sachsen (2.567 Euro/Einw.) und Schleswig-Holstein (2.671 Euro/Einw.). Nach der Systematik der integrierten Verschuldung am stärksten verschuldet war zum Jahresende 2017 Darmstadt (14.581 Euro/Einw.), gefolgt von Kaiserslautern (11.477 Euro/Einw.), Mainz (11.321 Euro/Einw.) und Mühlheim an der Ruhr (11.320 Euro/Einw.).

Aufschluss über die integrierten Schulden in den einzelnen Kommunen sortiert nach Ländern gibt der Tabellenband "Integrierte Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände" für 2017, der im gemeinsamen Statistik-Portal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zum Download zur Verfügung steht und auch in der Destatis-Pressemitteilung Nr. 462 vom 28.11.2018 verlinkt ist.

Az.: 41.12.5-001/001

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