Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 336/2006 vom 18.04.2006

Integrierte Gesamtverkehrsplanung

Mit dem Gesetz zur Integrierten Gesamtverkehrsplanung hat der Landtag im Mai 2000 dem damaligen Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr den gesetzlichen Auftrag erteilt, eine Integrierte Gesamtverkehrsplanung für die Fortschreibung der Bedarfspläne für Schiene und Straße und deren Zusammenfassung in einem Infrastrukturbedarfsplan durchzuführen. Inzwischen liegen der Entwurf der Integrierten Gesamtverkehrsplanung und der auf ihrer Grundlage erstellte ÖPNV-Bedarfsplan sowie die Maßnahmenlisten zur gesetzlich vorgeschriebenen Aufstellung des Landesstraßenbedarfsplans dem Landtagsausschuss für Bauen und Verkehr zur Herstellung des Einvernehmens vor.

Grundlagen der IGVP waren eine Studie des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik zum Verkehrsverhalten 2000 der nordrhein-westfälischen Bevölkerung, die Überarbeitung der Verkehrszelleneinteilung und die Ermittlung raumbezogener Grundlagendaten für die Zeitpunkte 2000 bzw. 2015 durch das Ingenieurbüro IVV-Aachen sowie ingenieurwissenschaftliche Arbeiten durch ein Gutachterkonsortium des Unternehmens Kessel & Partner aus Freiburg. Begleitet wurde der Planungsprozess durch einen wissenschaftlichen Beirat, einen ressortübergreifenden Lenkungskreis sowie fünf regionale Arbeitskreise bei den Bezirksregierungen, an denen von kommunaler Seite auch Kreise und kreisfreie Städte beteiligt waren. Im Übrigen wurden die Regionalräte vor dem Start der Bewertungsvorläufe zu den bedarfsplanrelevanten Einzelvorhaben im Frühjahr 2005 über das Ziel- und Bewertungsverfahren unterrichtet. Sämtliche Arbeitsinhalte sind inzwischen öffentlich zugänglich über die eigens eingerichtete Internetplattform www.igvp.nrw.de.

Landkreistag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW haben zur Anhörung des Bau- und Verkehrsausschusses des Landtags NRW am 26.04.2006 eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben, in der sie begrüßen, dass im Rahmen der IGVP der Landesstraßenbedarfsplan und der ÖPNV-Bedarfsplan fortgeschrieben und damit dringend benötigte Entwicklungsperspektiven aufgezeigt werden. Auf Kritik stoßen bei den kommunalen Spitzenverbänden allerdings eine Reihe von systematischen und methodischen Aspekten der IGVP sowie mangelnde Aussagen zur Finanzierung etwa der erhaltungsorientierten Ausbauvorhaben. Insgesamt fehle es an einer objektiven Projektbewertung und einer nachvollziehbaren Dringlichkeitsreihung für den neuen Infrastrukturbedarfsplan.

Schließlich bemängeln Landkreistag und Städte- und Gemeindebund die unzureichende Abstimmung der Endergebnisse der gutachterlichen Bewertungen mit den kreisangehörigen Kommunen. Auch die Regionalräte hätten binnen weniger Wochen Stellung nehmen müssen, was eine hinreichende Rückkopplung mit den Kommunen zur Plausibilitätsprüfung und Abstimmung über die Vorhabenbewertungen nachhaltlich erschwert habe.

Az.: III 642 - 08

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