Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 248/1996 vom 20.05.1996

Integrierte Fach- und Ressourcenplanung in der Jugendhilfe

Mit dem Ziel einer stärkeren Bürgerorientierung, der Erhöhung von Qualität und Flexibilität, der Verbesserung der Effektivität und angesichts der Finanzkrise insbesondere auch der Optimierung ihrer Wirtschaftlichkeit sind viele Kommunen in Deutschland derzeit auf dem Weg in eine Verwaltungsreform. Reformgegenstände sind Aufbau- und Ablauforganisation, Finanz- und Personalmanagement sowie generell die Verfahrensweise kommunaler Steuerung und Planung.

Für den Teilbereich Jugendhilfe hat eine Expertengruppe der Kommunalen Gemeinschaftsstelle in Köln (KGSt) im neuen KGSt-Bericht Nr. 3(1996: "Integrierte Fach- und Ressourcenplanung in der Jugendhilfe" das Anforderungsprofil erarbeitet, das sich aus den Zielen der Verwaltungsreform für die Jugendhilfeplanung ergibt. Dabei haben sich einige Schwerpunkte gezeigt:

- Notwendig ist die enge Verzahnung von Budgetierungsverfahren und Fachplanung. Der Bericht gibt hierzu detaillierte Hinweise.

- Die Jugendhilfeplanung muß operationalisierte Ziele und Erfolgsfaktoren entwickeln. Es darf nicht nur der Stellenbedarf, sondern es muß der gesamte Ressourcenverbrauch bestimmt werden. In fachlicher Hinsicht sind stärker sozialräumliche Arbeitsansätze unterläßlich.- Jugendhilfeplanung ist keine Aufgabe einer einzelnen Stelle oder Organisationseinheit, sondern nur erfolgreich, wenn sie als ein fortwährender Abstimmungsprozeß zwischen Jugendhilfeausschuß und Rat, freien Trägern, Fachkräften des Jugendamtes und den jungen Menschen und ihren Familien durchgeführt wird.

- Aus einer Analyse der Grenzen traditioneller Stellenbemessungsverfahren folgt die Empfehlung, überall im sozialpädagogisch-sozialarbeiterischen Bereich der Jugendhilfe, wo örtlich umfassende Produktbeschreibungen entwickelt wurden, die bisherigen KGSt-Berichte zur Stellenbeschreibung nicht mehr heranzuziehen.

- Für eine fachliche wie wirtschaftliche Bewertung der Örtlichen Jugendhilfe sollten schrittweise interkommunale Kennzahlenvergleiche aufgebaut werden.

Als Beispiel für einen interkommunalen Effektivitäts- und Effizienzvergleich enthält der Bericht einen Kennzahlenvergleich zur "Heimerziehung", an dem sechs Städte und Kreise teilgenommen haben. Die KGSt empfiehlt, diesen Vergleich jeweils um die örtlichen Daten zu erweitern, die in jedem Jugendamt vorhanden sind. Auf diese Weise, so die KGSt, könne mit verhältnismäßig geringem Aufwand eine Bewertung der örtlichen Stärken und Schwächen erfolgen - und dies in einem Bereich, der sowohl für die betroffenen Familien als für die Kommunalfinanzen von großer Bedeutung sei.

Der Bericht ist an die KGSt-Mitgliedsverwaltungen verschickt worden. Zusätzliche Exemplare kosten 19,50 DM (Ermäßigungen für KGSt-Mitglieder, karitative und wissenschaftliche Institutionen etc.) und können bei der KGSt, Postfach 51 07 20, 50943 Köln (FAX: 0221/37689-59) bestellt werden.

Az.: II

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