Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 84/2004 vom 19.01.2004

Integration einer Migrantenvertretung in die Kommunalverwaltung

Das Innenministerium hat aufgrund eines Beschlusses des Landtages vom 16.10.2003 Handlungsempfehlungen zur „Integration einer Migrantenvertretung in die Kommunalverwaltung“ herausgegeben. Ziel dieser Handlungsempfehlungen ist es, daß konstruktive Zusammenwirken von Rat und Ausländerbeirat zu unterstützen. Diese Handlungsempfehlungen sind als Anregungen für den Rat und den Ausländerbeirat gedacht; sie sind nicht als verbindliche Vorgabe zu verstehen. Dementsprechend entscheidet die Gemeinde selbst, ob und gegebenenfalls welche Anregung sie aufgreifen will. Die Handlungsempfehlungen beschreiben Themenfelder, die eine gemeinsame Verständigung möglich machen können. Weiter ist den Handlungsempfehlungen zu entnehmen, in welcher anderen Form als der des Ausländerbeirats (§ 27 GO) die Beteiligung der Migranten an der Kommunalverwaltung möglich ist. Es wird aufgezeigt, von welchen Vorschriften der Gemeindeordnung zur Wahl des Ausländerbeirates - oder eines anderen Gremiums - abgewichen werden kann. Jede Abweichung von einer Norm der Gemeindeordnung setzt allerdings voraus, daß zum einen eine Verständigung zwischen Rat und Ausländerbeirat über die gewollte Abweichung besteht und zum anderen einen entsprechenden Antrag an das Innenministerium diese Abweichung zuzulassen (§ 126 GO). Diese Handlungsempfehlungen können in unserem Intranet unter Recht und Verfassung „Handlungsempfehlungen zum Ausländerbeirat“ abgerufen werden.


Az.: I/2

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