Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 9/2001 vom 05.01.2001

Innenministerkonferenz zur Problematik kommunaler Bürgschaften

Die Innenministerkonferenz hat sich in ihrer Sitzung am 24. November 2000 u. a. mit der Problematik der kommunalen Bürgschaften auseinander gesetzt. Sie hat den Bundesinnenminister gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Europäische Kommission einerseits für Klarstellungen und andererseits dafür sorgt, dass bei bereits gewährten Bürgschaften von einem Notifizierungsverfahren Abstand genommen wird.

Nachfolgend geben wir den Beschluss der IMK zum Tagesordnungspunkt "34. Bürgschaften zur Daseinsvorsorge" im Wortlaut wieder:

"1. Die Innenministerkonferenz bittet den Bundesminister des Innern in der Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass die Europäische Kommission gebeten wird, darzustellen, welche kommunale Bürgschaften aus Sicht der Kommission als wettbewerbsverzerrend eingestuft werden.

2. Die Innenministerkonferenz bittet den Bundesminister des Innern, in der Bundesregierung darauf hinzuwirken, bei der Europäischen Kommission dafür einzutreten, dass von einer Erhebung und Notifizierung für bereits gewährte kommunale Bürgschaften wegen des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes auch vor dem Hintergrund unzureichender Informationen abgesehen wird.

Die Innenministerkonferenz stellt fest, dass die Kommunalaufsichtsbehörden im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht keine Erhebungspflicht haben."

Quelle: DStGB Aktuell 5100 vom 22.12.2000

Az.: IV-970-09

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