Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 526/1998 vom 20.09.1998

Inkrafttreten des neuen Landesabfallgesetzes

Aufgrund zahlreicher Anfragen der Mitgliedsstädte und -gemeinden weist die Geschäftsstelle darauf hin, daß z.Zt. noch keine definitive Aussage darüber getroffen werden kann, ob das neue Landesabfallgesetz zum 01.01.1999 in Kraft treten wird. Die Geschäftsstelle hat wiederholt darauf hingewiesen, daß ein Inkrafttreten des neuen Landesabfallgesetzes zum 01.01.1999 unverzichtbar ist, damit insbesondere Rechtsklarheit für die Kalkulation und Erhebung der Abfallgebühren für das gesamte Jahr 1999 geschaffen wird.

Der Entwurf zum Landesabfallgesetz (LT-Drs. 12/3134) ist im Juni 1998 in erster Lesung im Landtag beraten worden. Für den 30.09.1998 ist eine Anhörung zum Entwurf des Landesabfallgesetzes durch den Präsidenten des Landtages angesetzt worden. Zu dieser Anhörung sind auch die kommunalen Spitzenverbände eingeladen worden. Die Geschäftsstelle wird auf dieser Anhörung nochmals deutlich machen, daß ein Inkrafttreten des Landesabfallgesetzes zum 01.01.1999 unverzichtbar ist.

Die Geschäftsstelle wird über den weiteren Fortgang berichten.

Az.: II/2 31-06

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