Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 452/1999 vom 20.07.1999

Informationsstelle für Vergabeausschlüsse zur Korruptionsprävention

Gemäß Ziffer 3.1.1 des gemeinsamen Runderlasses, zugleich im Namen des Ministerpräsidenten und aller Landesministerien, vom 12.04.1999 – Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung – (vgl. Mitteilungsnotiz vom 20.05.1999, Nr. 308) wurde beim Finanzminister des Landes NRW eine Informationsstelle für Vergabeausschlüsse eingerichtet. Der Finanzminister hat nunmehr die Ressorts mit Schreiben vom 01.06.1999 über die konkrete Ausgestaltung des Meldeverfahrens einschließlich der zugehörigen Vordrucke informiert.

Die Anschrift der Vergabestelle lautet:

Informationsstelle für Vergabeausschlüsse

Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

40190 Düsseldorf

Telefon: 0211/4972-2471

Telefax: 0211/4972-1231

Der Ausschluß eines Unternehmens vom Vergabeverfahren aufgrund Nr. 3.1.2 des gemeinsamen Runderlasses ist der Informationsstelle von der jeweiligen Vergabestelle unter Verwendung des Vordrucks 1 mitzuteilen, Meldungen von Verfehlungen nach Nr. 3.3 Abs. 4 des gemeinsamen Runderlasses erfolgen unter Verwendung des Vordrucks 3.

Anfragen von den mit der Durchführung von Vergabeverfahren befaßten Dienststellen sind für das konkrete Vergabeverfahren unmittelbar an die Informationsstelle zu richten. Aus Datenschutzgründen soll dies schriftlich (auch per Telefax) unter Verwendung des Vordrucks 4 erfolgen.

Die o.g. Vordrucke werden in Kürze im Intranet des Landes zur Verfügung gestellt. Sie können auch über e-mail bei der Informationsstelle unter obiger Anschrift angefordert werden.

Az.: I/2 101-01-3

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search