Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 169/2022 vom 02.03.2022

Informationssicherheitshinweise zum Ukraine-Konflikt

Am frühen Morgen des 24. Februar 2022 kam es zu einer Invasion russischer Kräfte in das Staatsgebiet der Ukraine. Diese militärische Operation wurden durch Verfügbarkeitsangriffe auf Webseiten sowie Sabotage-Angriffe auf ausgewählte ukrainische Institutionen begleitet.

Mehrere NATO-Partner sehen seitdem vermehrte aggressive Scan-Aktivitäten in ihren Netzen.

Für die Bundesrepublik Deutschland wurden dem Nationale IT-Krisenreaktionszentrum im Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik keine Auffälligkeiten gemeldet bzw. durch dieses festgestellt.

Im Zusammenhang mit dem Konflikt in der Ukraine sind verschiedene Erkenntnisse und Empfehlungen für Vorbereitungsmaßnahmen bekannt und durch das CERT NRW verteilt worden.

Das CERT NRW hält engen Kontakt zum Verwaltungs-CERT-Verbund und dem CERT Bund des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik sowie zur Abteilung Verfassungsschutz des IM NRW.

Eine Zusammenfassung der Informationssicherheitshinweise mit dem jeweils aktuellen Stand ist für Mitgliedskommunen im Intranet unter Fachinformationen – Fachgebiete - Digitalisierung – IT-Sicherheit oder unter diesem Link abrufbar.

Az.: 17.0.6.4.1-001/002

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