Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 70/2002 vom 05.02.2002

Informationsmaterial zur Bauabzugsbesteuerung

Im Anschluß an die Mitteilung Nr. 13/2002 vom 05.01.2002 weist die Geschäftsstelle auf folgendes hin:

Die Frage nach Freistellungsbescheinigungen wird zunehmend über eine einfache Online-Abfrage erleichtert. Das Bundesamt für Finanzen bietet unter der Adresse www.bff-online eine solche Abfragemöglichkeit. Derzeit liegen nur Daten aus Bayern, Brandenburg, Rheinland Pfalz, Hamburg und Schleswig-Holstein vor. Eine Abfrage ist daher bisher nur für diese Bundesländer möglich. Das Instrument soll aber auf andere Bundesländer ausgeweitet werden.

Für weitere Informationen möchten wir nochmals auf die Website des DIHK www.dihk.de hinweisen. Dort finden Sie unter der Rubrik Service/Merkblatt zur Bauabzugsbesteuerung das vom DIHT nochmals überarbeitete Merkblatt sowie andere Informationen und herunterladbare Antragsformulare:

- DIHK-Merkblatt (146 KB) und

- DIHK-Antragsformular (19,5 KB)

- Fragebogen nebst Ansässigkeitsbescheinigung (10 KB)

- Zuständigkeitsregelung Baubetriebe VO (280 KB)

- Merkblatt des Bundesfinanzministeriums (52 KB)

- Schreiben des Bundesfinanzministeriums (87 KB)

Zudem hat die Finanzverwaltung nun auch die Antragsformulare für die Anmeldung von Steuerabzugsbeträgen sowie die Erstattung von Überhängen freigegeben. Sie finden die Formulare ebenfalls im PDF-Format zum Download unter http//www.dihk.de.

- Anmeldung über den Steuerabzug bei Bauleistungen (316 KB)

- Erstattung von Abzugsbeträgen (192 KB)

- Lastschrifteinzugsverfahren (212 KB)

Az.: IV/1 921-00

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