Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 752/2023 vom 22.11.2023

Informationen zur Veröffentlichung von Hochwertigen Datensätzen

Am 20. Januar ist die Durchführungsverordnung zur Festlegung hochwertiger Datensätze in Kraft getreten. Diese sieht eine Veröffentlichung bestimmter Hochwertiger Datensätze (High Value Datasets, kurz HVD) von öffentlichen Stellen bis zum 09. Juni 2024 vor und ergänzt die Bestimmungen aus dem Datennutzungsgesetz (DNG).

Insbesondere die technisch-organisatorischen Informationen bzw. „Leitplanken“ für all diejenigen, die von der Durchführungsverordnung betroffen sind, sind nach Einschätzung von der Beratungsstelle Open Data sowie auch der Einschätzung einiger weiterer Länder noch nicht klar. Vor dem Hintergrund der Vielzahl der Betroffenen auf Seiten des öffentlichen Sektors wird eine aktive Informations- und Steuerungspolitik des Bundes für angezeigt gehalten. Hierzu hat sich die Beratungsstelle mit weiteren Ländern auf Arbeitsebene an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gewandt und das Anliegen im September auch in der Fachgruppe GovData, dem Steuerungsgremium zu Open Data des IT-Planungsrats adressiert. Sobald weitere Informationen hierüber vorliegen, wird die Beratungsstelle darüber informieren.

Eine generelle Einordnung der sich für öffentliche Stellen aus NRW ergebenden Verpflichtungen aus dem Datennutzungsgesetz hat die Beratungsstelle Open Data im Praxisleitfaden Datensouveränität (S. 36-47) veröffentlicht. Der Praxisleitfaden legt bspw. die Anforderungen des DNG an Lizenzvereinbarungen und die Modalitäten der Bereitstellung dar. Er erläutert zudem das Verhältnis des DNG zu den in Nordrhein-Westfalen geltenden Open Data-Vorschriften.

Auch in Zukunft werden alle offenen Daten aus Nordrhein-Westfalen weiterhin über das Open.NRW-Portal zentral an das nationale Portal GovData übermittelt. Dies gilt auch für die Hochwertigen Datensätze. Um die Hochwertigen Daten in Zukunft kennzeichnen zu können, bedarf es Ergänzungen im Sinne eines „HVD-Profils“ in der deutschen Ableitung des Austauschstandards für offene Verwaltungsdaten (DCAT-AP.de). Diese Anpassungen werden im Standard und auf dem Open.NRW-vorgenommen, nachdem die EU-Kommission die notwendigen Erweiterungen in DCAT-AP umgesetzt hat, welche aktuell jedoch noch in Arbeit sind. Auch hierzu informiert die Beratungsstelle, sobald die erforderlichen Anpassungen vorgenommen wurden.

Die Durchführungsverordnung zur Festlegung hochwertiger Datensätze und ein dazugehöriges Schreiben des BMWK ist für Mitgliedskommunen im Intranet unter Fachinformationen – Digitalisierung – IT-Projekte abrufbar.

Az.: 17.0.5.12.3-001/001

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search