Jahresinterview über
kommunale Perspektiven
Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 363/2011 vom 22.08.2011
Information des NRW-Schulministeriums zu Sekundarschule und Schulkonsens
Nachdem CDU, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN gemeinsame Leitlinien zu einem schulpolitischen Konsens für Nordrhein-Westfalen verabschiedet haben, hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen auf seiner Homepage unter www.schulministerium.nrw.de entsprechende Papiere zur Verfügung gestellt. Hierzu gehört auch eine FAQ-Liste zur Sekundarschule. Die Papiere können von StGB NRW-Mitgliedskommunen auch im Mitgliedsbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinformationen und Service/Fachgebiete/Schule, Kultur, Sport/Schule/Sekundarschule/Schulkonsens abgerufen werden.
In der FAQ-Liste ist auch die Frage beantwortet, wie horizontale und vertikale Lösungen von Sekundarschulen aussehen. Im Einzelnen ist hierzu Folgendes ausgeführt worden:
„Kann die Sekundarschule auch mit Teilstandorten geführt werden?
Ja, horizontale Teilstandortbildungen (z.B. Standort A Jahrgang 5-6, Standort B Jahrgang 7-10) sind möglich. Bei vertikalen Lösungen (Standort A Jahrgang 5-10, Standort B Jahrgang 5-10) kann ein Teilstandort auch zweizügig geführt werden, wenn der andere Standort mindestens dreizügig geführt wird. Dies gilt, wenn damit das letzte weiterführende Schulangebot einer Gemeinde gesichert wird.“
Az.: IV/2 209-1