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StGB NRW-Mitteilung 505/2009 vom 23.09.2009

Information der Landesregierung zu Sozialbestattungen

Aufgrund einer kleinen Anfrage von Abgeordneten der SPD hat die Landesregierung in der Landtagsdrucksache 14/9640 Informationen zu Sozialbestattungen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt. Sie hat darauf hingewiesen, dass ihr keine Empfehlungen oder Regelungen zur Sozialbestattung in Nordrhein-Westfalen bekannt seien und sie sehe hierfür auch keinen Handlungsbedarf. Der Landesregierung lägen keine Erkenntnisse vor, dass nordrhein-westfälische Träger der Sozialhilfe — bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen — die Kosten einer angemessenen Bestattung in einfacher, aber würdiger und ortsüblicher Form nicht übernommen hätten.

Auf die Frage, wie sich die Ausgaben von Kreisen und kreisfreien Städten in den letzten fünf Jahren bei den Sozialbestattungen nach § 74 SGB XII in Nordrhein-Westfalen entwickelt hätten, hat die Landesregierung mitgeteilt, dass sich die Kosten wie folgt entwickelt hätten:

2005 rd. 6,6 Mio. Euro
2006 rd. 9,3 Mio. Euro
2007 rd. 11,0 Mio. Euro
2008 rd. 13,3 Mio. Euro.

Az.: IV/2 873-00

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