Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 427/2010 vom 18.10.2010

Info des NRW-Innenministeriums zum Konjunkturpaket II

Der Minister für Inneres und Kommunales Ralf Jäger hat mit Schreiben vom 15.10.2010 alle Hauptverwaltungsbeamten in Nordrhein-Westfalen wegen des bevorstehenden Stichtages 31.12.2010 angeschrieben. In dem Schreiben wird zum Ausdruck gebracht, dass bis Ende September 2010 bereits 94 % der den Kommunen zur Verfügung stehenden Mittel fest verplant waren. In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass nach § 5 ZuInvG die Mittel des Konjunkturpakets II nur für solche Investitionsvorhaben eingesetzt werden dürfen, die vor dem 31.12.2010 begonnen wurden.

Die Kommunen werden in dem Schreiben aufgefordert, die restlichen Maßnahmen jetzt zu bestimmen und auch anzumelden. Zwar können bis Ende 2011 noch Mittel abgerufen werden, jedoch ausschließlich zur Finanzierung von Vorhaben, die im Jahr 2010 begonnen wurden. Sollte sich abzeichnen, dass eine Kommune die Mittel nicht vollständig in Anspruch nehmen kann, werden die Kommunen gebeten, dies möglichst rasch der Bezirksregierung mitzuteilen.

Eine Durchschrift des Ministerschreibens an die Hauptverwaltungsbeamten sowie eine Übersicht über den Mittelabfluss zum 15.10.2010 ist für StGB NRW-Mitgliedstädte und ?gemeinden im StGB NRW-Internetangebot unter Fachinfo/Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Konjunkturpaket II abrufbar.

Az.: IV/1 900-11

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