Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 35/2018 vom 13.12.2017

Industrieausschuss zu Energieeffizienz- und Erneuerbare-Energien-Zielen

Der federführende Industrieausschuss des EU-Parlaments will den Energieverbrauch in Europa bis 2030 verbindlich um 40 Prozent reduzieren und den Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch auf mindestens 35 Prozent erhöhen.

Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) des EU-Parlaments hat am Dienstag seine Stellungnahme zur Novelle der Energieeffizienz und zur Erneuerbaren Energien-Richtlinie beschlossen.

Energieeffizienz — Richtlinie

Der Ausschuss fordert ein verbindliches 40-Prozent-Energieeinsparziel für 2030. Der Energieministerrat hatte sich bei seiner Abstimmung Ende Juni dagegen für ein 30-Prozent-Ziel ausgesprochen und in seiner Allgemeinen Ausrichtung zudem offengelassen, ob dieses Ziel verbindlich oder indikativ sein soll. Aus Sicht des Ausschusses sollen sich hingegen verbindliche nationale Effizienzziele zum 2030-Ziel der Union aufaddieren lassen.

Mit Blick auf die in Artikel 7 fixierten Regelungen zu den jährlichen Energieeinsparverpflichtungen hat sich der Ausschuss ebenfalls für ambitioniertere Ziele als der Rat ausgesprochen. Der Endenergieabsatz in den Mitgliedstaaten soll auch über 2020 hinaus jährlich um 1,5 Prozent reduziert werden. Eine Verringerung für die Zeit nach 2030 soll nur vorgenommen werden, wenn die Kommission bei einer Evaluierung im Jahr 2027 zum Schluss kommen sollte, dass dies ohne Gefahr für die Erreichung der langfristigen Energie- und Klimaziele für 2050 möglich ist. Die Allgemeine Ausrichtung des Ministerrats sieht hingegen Energieeinsparungen von jährlich 1,5 Prozent von 2021 bis 2025 und eine Absenkung auf ein Prozent für die Zeit von 2026 bis 2030 vor. Nur bei einer drohenden Verfehlung des 2030-Ziels soll der Wert wieder „auf bis zu 1,5 Prozent“ angehoben werden.

Darüber hinaus verfolgt die Kommission den Ansatz, mittels einer Verschlankung der bestehenden Regelungen zur Energieeffizienz (EED) und Gesamteffizienz von Gebäuden (EPBD) deren Anwendbarkeit und Umsetzung zu verbessern, der aus kommunaler Sicht zu begrüßen ist. Dem Ausschuss liegen aber auch Änderungsanträge zu Artikeln vor, die bisher nicht zur Novellierung vorgeschlagen waren. Insbesondere zu beachten sind vorgeschlagene Änderungen in Bezug auf Artikel 5 zur Ausweitung der verpflichtenden Sanierungsquote auf den gesamten öffentlichen Gebäudebestand von Bund, Ländern und Kommunen. Die Notwendigkeit für Renovierungs- und Sanierungsarbeiten sowie für Neubauten schwankt in den Kommunen periodisch stark. Eine verpflichtende Quote für den energieeffizienten Umbau des kommunalen Gebäudebestands ist nicht kosteneffizient, würde Mittel im kommunalen Haushalt binden und dadurch die Wahrnehmung anderer öffentlicher Aufgaben der Daseinsvorsorge gefährden. Vor diesem Hintergrund haben die kommunalen Spitzenverbände ein Schreiben an Prof. Dr. Angelika Niebler, Mitglied des Europäischen Parlaments, gerichtet, in dem diese gebeten wurde, die oben genannten Änderungsvorschläge bei der Abstimmung zur Energieeffizienzrichtlinie kritisch zu prüfen und abzulehnen.

Erneuerbare Energien-Richtlinie

Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch der EU verbindlich auf mindestens 35 Prozent erhöht werden. Der Energieministerrat hat sich dagegen für ein verbindliches Ziel von 27 Prozent ausgesprochen. Im Gegensatz zu Ministerrat und Kommission spricht sich der ITRE zudem dafür aus, ein gesondertes Ziel für den Verkehrssektor einzuführen. 12 Prozent des Energieverbrauchs des Verkehrssektors sollen demnach bis 2030 aus erneuerbaren Energien gedeckt werden.

Teil der ITRE-Empfehlungen zur Erneuerbaren-Richtlinie sind auch Verbesserungen für den Eigenverbrauch. In Artikel 21, der sich mit den Prosumern beschäftigt, wurde ergänzt, dass Eigenverbraucher von erneuerbaren Energien selbst erzeugten Strom, der innerhalb ihres Gebäudes bleibt, ohne irgendwelche Gebühren, Entgelte oder Steuern verbrauchen dürfen. Das gilt auch für gespeicherten Strom. Als Mengenbegrenzung werden wohl zehn Megawattstunden pro Jahr gelten. Diese Grenze wird jedenfalls im nächsten, schon von der Kommission formulierten Absatz, genannt. Bis zu dieser Menge dürfen Prosumer nicht als Energieversorger mit dem damit verbundenen bürokratischen Aufwand eingestuft werden.

Weiter hat der Ausschuss in die Richtlinie geschrieben, dass Prosumer leichteren Zugang zu Finanzierungen bekommen sollen und es Anreize für Gebäudebesitzer geben soll, ihren Mietern den Eigenverbrauch zu ermöglichen. Bei der Einspeisevergütung soll zudem die Entlastung des Stromnetzes durch Eigenverbrauch berücksichtigt werden, hat der ITRE ergänzt.

Die Erzeugungsanlagen müssen dabei nicht unbedingt vom Letztverbraucher betrieben werden, sondern können auch von Dritten, wie beispielsweise Stadtwerken, installiert und betrieben werden.

Im Bereich der Energiegemeinschaften werden vom Ausschuss zahlreiche Änderungen gefordert. So sollen die Mitgliedstaaten ihre Gesetzeslage in Bezug auf Energiegemeinschaften evaluieren und darauf aufbauend eine gesetzliche Grundlage schaffen, die Energiegemeinschaften fördert.

Weiterer Zeitplan

Über die beiden Vorlagen des ITRE wird das Plenum des EU-Parlaments im Januar abstimmen. Im Anschluss können die Trilogverhandlungen zur Novelle der Energieeffizienz- und Erneuerbaren-Richtlinie beginnen. Die EU-Kommission plant alle acht Gesetzgebungsvorhaben aus dem Winterpaket „Saubere Energie für alle Europäer“ bis Ende 2018 abzuschließen.

Die Stellungnahmen des Ausschusses können in den nächsten Tagen auf der Seite des ITRE Ausschusses auf www.europarl.europa.eu im Bereich Dokumente abgerufen werden.

Die Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände ist im StGB NRW-Internetangebot www.kommunen-in-nrw.de unter Fachinfo und Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Öffentlicher Bereich abrufbar.

Az.: 28.6.1-004/001 we

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