Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 687/2021 vom 14.12.2021

Impulspapier legt Maßnahmenpaket für schnellere Energiewende vor

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hat am 26.11.2021 zusammen mit der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) ein Impulspapier mit 14 Sofortmaßnahmen veröffentlicht, welche die Energiewende und den Klimaschutz beschleunigen sollen. Die Maßnahmen zielen laut dena-Pressemitteilung darauf ab, den breiten Einsatz von erneuerbaren Energien, den Abbau von Hemmnissen in der Sektorenkopplung oder die Ermöglichung neuer Initiativen in Städten und Kommunen zu unterstützen. Eine Pflicht von PV-Aufdachanlagen ist aus kommunaler Sicht zu unterstützen, wenn das Ziel von 80 Prozent Strom aus erneuerbarer Energie bis 2030 erreicht werden soll. Dafür spricht, dass die Städte ebenfalls ihren Anteil zum Ausbau der erneuerbaren Energien über die Dachflächen leisten müssen - dagegen jedoch, dass durch die Pflicht möglicherweise in die kommunale Planungsfreiheit eingegriffen wird.

Aus Sicht der Kommunen sind insbesondere folgende Maßnahmen interessant:

Abschaffung der EEG-Umlage: Die Autoren des Papiers fordern die Absenkung der Umlage auf null. Diese Forderung ist insofern überholt, da die künftigen Regierungsparteien bereits in ihrem Koalitionsvertrag die Abschaffung bis 2023 in Aussicht gestellt haben. Der Wegfall soll finanziert werden über eine stufenweise Aufstockung der Steuerfinanzierung der EEG-Differenzkosten, die 2020 im Kontext des Konjunkturprogramms eingeführt wurde. Neben den perspektivisch zunehmenden Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel über das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) könne dies laut den Autoren durch eine veränderte Stromsteuertarifierung erfolgen. Auch solle für Strom aus fossilen Brennstoffen eine höhere Stromsteuer als für grünen Strom gezahlt werden.

PV-Pflicht für Dachanlagen: In dem Papier wird die generelle Pflicht zur Errichtung und zum Betrieb von PV-Aufdachanlagen gefordert, die alle Neubauten unabhängig vom Nutzungszweck erfasst, also gewerblich genutzte wie private Neubauten. Damit gehen die Autoren weiter, als es die Koalitionäre in ihrem Koalitionsvertrag geplant haben. Dort soll es nur zur Pflicht für die gewerblichen Neubauten kommen. Für private Neubauten soll es hingegen „zur Regel“ werden. Was die Koalitionäre damit konkret meinen, wird sich zeigen.

Freiräume für Experimente in der kommunalen Verkehrsplanung: Es wird empfohlen, Kommunen auch einen Handlungsspielraum im Rahmen einer erweiterten Experimentierklausel einzuräumen. Seit der letzten Reform des StVG könne diese ohne eine Gesetzesänderung aufgenommen werden. Diese Klausel könne Ausnahmen von Regelungen in der StVO für bestimmte Versuche vorsehen. Dadurch würde den Kommunen ein größerer Handlungsspielraum zur flexibleren Umsetzung von verkehrsplanerischen Maßnahmen an die Hand gegeben.

Sektorübergreifende Quartierskonzepte ermöglichen: Der Rechtsrahmen für Quartierskonzepte müsse für Lösungskonzepte, die die Verknüpfung von E-Mobilität, Strom- und Wärmenutzung vorsehen, verbessert werden. Dafür müsse zunächst ein „harmonisiertes Verständnis“ der Quartiersversorgung geschaffen und dieses Verständnis auf alle relevanten Gesetze für die Sektorenkopplung übertragen werden. Auch müssten die Rechtsfolgen, die sich aus der Quartiersversorgung ergeben, verringert werden. Dies könne etwa durch den Abbau von Regularien sowie durch die Klärung von Rechten und Pflichten an den Schnittstellen zu den vorgelagerten Infrastrukturen geschehen. Diese Maßnahmen sollen insbesondere dazu beitragen, die lokalen Potenziale für die dezentrale Energieversorgung besser zu nutzen.

Das vollständige Papier ist zu finden unter: www.dena.de

Az.: 28.6.9-004/003 we

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