Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 608/2008 vom 10.09.2008

Immissionsschutz bei rechtswidriger Wohnnutzung

Das OVG NRW hat mit Beschluss vom 17.03.2008 (8 A 929/07) Folgendes festgestellt:

1. Die Nachbarschaft kann selbst bei unzumutbaren Schallimmissionen kein immissionsschutzrechtliches Einschreiten verlangen, wenn deren Wohnnutzung formell und materiell illegal ist.

2. Die Genehmigung einer Betriebswohnung i.S.d. § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO wird mit der endgültigen Aufgabe des Betriebs, dem die Wohnnutzung zugeordnet ist, gegenstandslos.

3. Es liegt eine Nutzungsänderung i.S.d. § 29 Abs. 1 BauGB dann vor, wenn eine in einem Gewerbegebiet gelegene Betriebswohnung in eine allgemeine Wohnung umgewandelt wird.

Az.: II/1 660-00

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search