Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 20/2004 vom 03.12.2003

IMK-Beschlüsse zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts

Die Innenminister und –senatoren der Länder haben sich am 21. November 2003 auf ihrer Herbsttagung mit der Reform des Gemeindehaushaltsrechts befasst. Die von Arbeitsgruppen auf Innenministerebene ausgearbeiteten Gesetzestextvorschläge mit landesspezifischen Abweichungen zu den Themen „Doppik“ und „Erweiterte Kameralistik“ wurden gebilligt. Somit sind in den Ländern demnächst Gesetzgebungsverfahren zum Gemeindehaushaltsrecht zu erwarten und – wie es das gastgebende Thüringer Innenministerium titulierte – ein Übergang „von einem zahlungsorientierten zu einem ressourcenorientierten Haushalts- und Rechnungswesen“. Damit soll den Kommunen ermöglicht werden, ihre Verwaltungen statt durch die herkömmliche Bereitstellung von Ausgabeermächtigungen (Inputsteuerung) durch die Vorgabe von Zielen für die kommunalen Dienstleistungen (Outputsteuerung) zu steuern. Die DStGB-Hauptgeschäftsstelle hat sich in vielen Sitzungen der betreffenden IMK-Unterarbeitsgruppen immer wieder für eine einfache Handhabbarkeit und Haushaltsverträglichkeit des neuen Rechts eingesetzt. Gerade im Interesse kleinerer Gemeinden sollte nur das minimal Erforderliche zwingend vorgeschrieben und die Voraussetzungen für eine anwenderfreundliche EDV-Umsetzung geschaffen werden. Aus den Erfahrungen der Pilotkommunen sollte gelernt und Spielräume offen gelassen werden, die Kommune unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten organisatorisch umzuwandeln. Die vorliegenden Textentwürfe sind allerdings sehr umfangreich und kompliziert geworden. Zudem war in vielen Punkten keine Einigkeit zwischen den Ländern zu erzielen. Daher wird es viele länderspezifische Abweichungen geben. Im Einzelnen heißt es in dem IMK-Beschluss vom 21.11.2003:

1. Die IMK nimmt den Bericht zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts mit den beigefügten Anlagen zustimmend zur Kenntnis. Auf der Grundlage der IMK-Beschlüsse

- vom 11.06.1999 über die „Konzeption zur Reform des kommunalen Haushaltsrechts“ und

- vom 24.11.2000 über Eckpunkte für die Reform des kameralistischen Haushalts- und Rechnungssystems sowie Eckpunkte für ein kommunales Haushalts- und Rechnungssystem auf der Grundlage der doppelten Buchführung

soll durch die Reform des Gemeindehaushaltsrechts

- das kommunale Haushalts- und Rechnungswesen von der bislang zahlungsorientierten Darstellungsform auf eine ressourcenorientierte Darstellung umgestellt und

- die Steuerung der Kommunalverwaltungen statt durch die herkömmliche Bereitstellung von Ausgabeermächtigungen (Inputsteuerung) durch die Vorgabe von Zielen für die kommunalen Dienstleistungen (Outputsteuerung) ermöglicht werden.

Die IMK geht davon aus, dass die Reform des kommunalen Haushaltsrechts einen grundlegenden Wandel der kommunalen Haushaltswirtschaft und der Kommunalverwaltungen bewirken wird.

2. Die IMK empfiehlt, die vom AK III vorgelegten Textentwürfe für die Reform des kommunalen Haushaltsrechts

- Gemeindehaushaltsverordnung für ein doppisches Haushalts- und Rechnungswesen,

- Gemeindehaushaltsverordnung für die erweiterte kameralistische Buchführung,

- Produktrahmen mit Erläuterungen,

- Empfehlung für Kontenrahmen,

zur Grundlage bei der Umsetzung in den Ländern zu machen.

Sie betont, dass die Regelungsvorschläge für länderspezifische Gegebenheiten und konzeptionelle Unterschiede Raum lassen. Es besteht Übereinstimmung, dass länderspezifische Abweichungen nicht die Grundzüge der Einheitlichkeit des kommunalen Haushaltsrechts in Frage stellen sollen.

3. Die IMK nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass zur Begleitung des Normregelungsverfahrens beim Unterausschuss „Kommunale Wirtschaft und Finanzen“ des AK III eine „Arbeitsgruppe Haushaltsrecht“ eingerichtet worden ist.

4. Der Vorsitzende wird gebeten, den Beschluss und Bericht dem Vorsitzenden der Finanzministerkonferenz mit der Bitte zuzuleiten, der IMK die Haltung der FMK zu der skizzierten Reform des Gemeindehaushaltsrechts zu übermitteln.

Az.: IV/1 904-05/2

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