Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 167/2004 vom 19.02.2004

IGLU-Ergänzungsstudie

Ende Januar 2004 wurde eine IGLU-Ergänzungsstudie, die einen Ländervergleich zur Leistungsfähigkeit deutscher Schülerinnen und Schüler am Ende der 4. Klasse ermöglicht, vorgestellt. Im Ergebnis wurden allerdings nur Ergebnisse von 6 Bundesländern für den Vergleich herangezogen.

IGLU ist die Abkürzung für Internationale-Grundschul-Lesestudie. Im Jahr 2001 wurden in 35 Ländern die Lesekompetenz von knapp 150.000 Grundschülern am Ende der 4. Klasse untersucht. Deutschlandweit haben 10.500 Schüler von 246 Schulen an der Studie teilgenommen. Die Ergebnisse wurden im April 2003 vorgestellt. Deutschland belegte Platz 11. In Deutschland wurde die Untersuchung um 2 Teile erweitert: Im 2. Teil, IGLU-E (E bedeutet Erweiterung) wurden die Erkenntnisse der Schüler in Mathematik, Naturwissenschaften und Rechtschreiben abgefragt. 12 Bundesländer beteiligten sich. Im internationalen Vergleich belegte Deutschland einen Platz im Mittelfeld.

Am 28.01.2004 wurde der 3. Teil – ein eingeschränkter IGLU-Bundesvergleich – vorgestellt. Die Ergebnisse der ersten beiden Studien wurden noch einmal so ausgewertet, daß die Bundesländer miteinander verglichen werden konnten. Hierzu wurden die ursprünglichen Stichproben repräsentativ erweitert. Es war allerdings nicht beabsichtigt, einen bundesweiten Gesamtvergleich durchzuführen. Vielmehr haben die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen und Nordrhein-Westfalen entschlossen, sich untereinander zu vergleichen. Thüringen wollte Informationen über Schulen erhalten, die sich in einem Schulentwicklungsprojekt befinden. Die Teilnahme wurde den Schulen allerdings freigestellt, so daß die erweiterte Stichprobe nicht als repräsentativ angesehen und Thüringen nicht in den Ländervergleich einbezogen wurde.

Bildungspolitisch ergab die Stichprobenerweiterung keine grundlegend neuen Erkenntnisse. Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar:

Lesen Mathematik Naturwissenschaften
Baden-Württemberg 549 Baden-Württemberg 565 Baden-Württemberg 574
Bayern 546 Bayern 547 Bayern 566
Hessen 544 Hessen 547 Hessen 564
Nordrhein-Westfalen 531 Nordrhein-Westfalen 537 Nordrhein-Westfalen 549
Brandenburg 526
Bremen 507 Bremen 512 Bremen 526
Bundesdurchschnitt 539 Bundesdurchschnitt 545 Bundesdurchschnitt 560
Intern. Durchschnitt 500 Intern. Durchschnitt 500 Intern. Durchschnitt 500

Der wissenschaftliche Leiter für IGLU-Deutschland, Herr Professor Bos, stellte am 29. Januar 2004 im Stadtmuseum Düsseldorf die Ergänzungsstudie vor. Hinsichtlich des Gesamtergebnisses erläuterte Bos, daß die Unterschiede zwischen Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, Bayern und Hessen nicht sehr erheblich seien. Im Grunde genommen lägen diese Länder relativ eng beieinander. Durch ein Jahr Unterricht lasse sich etwa eine Leistungssteigerung von 40 Punkten erzielen. Der Unterschied zwischen Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg betrage daher weniger als ein halbes Jahr.

Zudem erläuterte Professor Bos, im innerdeutschen Vergleich sei auffällig, daß die Gesamtstundenzahl in den Klassen 1 bis 4 der Grundschulen in Baden-Württemberg und Bayern deutlich höher ausfalle als in Nordrhein-Westfalen. Die Gesamtstundenzahl in Baden-Württemberg betrage 3.724 und in Bayern 3.876. Demgegenüber werde in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich 3.306 Stunden Unterricht erteilt. Im Vergleich zu Bayern erhalten die nordrhein-westfälischen Schülerinnen und Schüler damit nahezu ½ Jahr weniger Unterricht.

Als besonders problematisch hob Herr Professor Bos hervor, daß die Schülerleistungen eindeutig an die soziale Schicht geknüpft seien, aus der die Kinder stammen. Dies sei in jedem Bundesland der Fall. In Nordrhein-Westfalen haben Kinder aus privilegierten Familien eine 3,28 mal so hohe Chance gegenüber Kindern aus unteren Schichten, eine Gymnasialempfehlung zu bekommen, dies allerdings bei gleicher Leistungsbewertung.

Eine Zusammenfassung ausgewählter Ergebnisse der IGLU-Ergänzungsstudie kann unter www.erzwiss.uni-hamburg.de/IGLU/home.htm abgerufen werden.

Az.: IV/2-200-3/2

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