Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 332/1997 vom 05.07.1997

Hundesteuermarken für Jagdhunde

Hinsichtlich der Frage, ob Jagdhunde während der Jagdausübung Steuermarken tragen müssen, hat das Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft in Übereinstimmung mit dem Innenministerium NW empfohlen, in der örtlichen Hundesteuersatzung zu regeln, daß eine solche Pflicht aus Gründen des Tierschutzes nicht besteht.

Die Geschäftsstelle hat gegen eine derartige Ergänzung der Hundesteuersatzungen keine Bedenken. Es dürfte allerdings genauso gut praktikabel sein, diese Frage im Rahmen einer pragmatischen Anwendung der Hundesteuersatzung im Sinne der Jagdausübungsberechtigten zu handhaben.

Az.: V/3-933-40

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