Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 433/2010 vom 15.10.2010

Hundesteuer-Mustersatzung

Der Städte- und Gemeindebund NRW hat die Hundesteuer-Mustersatzung geringfügig angepasst. In § 2 Abs. 2 (Aufzählung der Hunderassen der gefährlichen Hunde) wurde die Rasse „Alano“ gestrichen. Hintergrund ist ein verwaltungsgerichtliches Verfahren einer Mitgliedskommune vor dem OVG NRW. Das OVG NRW hat in dem Verfahren den Hinweis gegeben, dass die Rasse „Alano“ nicht mehr existiert, also eine eindeutige Zuordnung von Hunden zu dieser Rasse nicht möglich ist. Zudem sei erst im Jahr 2008 die Beißstatistik so umgestellt worden, dass Hunde der Rasse „Alano“ separat erfasst werden. Es fehle deshalb an belastbaren Angaben zur Gefährlichkeit dieser Rasse, so sie denn überhaupt existiere. Das OVG NRW hat hierzu das zuständige Ministerium angefragt. Dieses hat letzten Endes bestätigt, dass die Rasse „Alano“ nach aktuellen Erkenntnissen nicht mehr existiert.

Sollten in Ihrer Kommune Hunde der Rasse „Alano“ eingestuft sein, müssten diese dann einer anderen Rasse zugeordnet werden. Sollte eine Zuordnung zu einer anderen als gefährlich eingestuften Rasse nicht möglich sein, ist der Hund dann entsprechend als „normaler“ Hund zu besteuern.

Bei ohnehin anstehender Überarbeitung der jeweiligen Hundesteuersatzung empfehlen wir, die Rasse „Alano“ aus der Rasseliste der örtlichen Hundesteuersatzung zu streichen.

Az.: IV/1 933-01/0

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