Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 446/2014 vom 05.08.2014

Hundesteuer in NRW 2013

Im Jahr 2013 beliefen sich die Einnahmen der Kommunen in Nordrhein-Westfalen aus Hundesteuern auf 95.953.381 Euro. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt mitteilt, waren das 4.008.427 Euro (+4,4 Prozent) mehr als ein Jahr zuvor. Auf jeden Einwohner Nordrhein-Westfalens entfielen im vergangenen Jahr somit rein rechnerisch 5,38 Euro an Hundesteuer.

Die höchsten Einnahmen aus Hundesteuern je Einwohner hatte im vergangenen Jahr die Stadt Bedburg mit 11,38 Euro je Einwohner. Auf den Plätzen zwei und drei folgten die Stadt Breckerfeld (11,08 Euro je Einwohner) und Niederkrüchten (10,34 je Einwohner). Die niedrigsten Hundesteuereinnahmen in NRW hatten die Städte Vreden (0,10 Euro je Einwohner), Verl (1,60 Euro je Einwohner) und Harsewinkel (2,10 Euro je Einwohner).

Die fast 96 Mio. Euro an Einnahmen aus Hundesteuern in Nordrhein- Westfalen hatten 2013 einen Anteil von 29,8 Prozent an allen kommunalen Aufwandsteuern und machten 0,1 Prozent aller Einzahlungen der nordrhein-westfälischen Kommunen aus. Neben der Hundesteuer zählen unter anderem auch die Vergnügungssteuer und die Zweitwohnungssteuer zu den kommunalen Aufwandsteuern. Die Höhe der kommunalen Aufwandsteuern (sonstige Gemeindesteuern) wird von den Gemeinden selbst festgelegt und kann somit unterschiedlich hoch ausfallen.

Az.: IV/1 933-01

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