Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 271/2022 vom 12.04.2022

Honorierung der Klimaschutzleistung des Waldes soll zeitnah erfolgen

Auf der Agrarministerkonferenz (AMK), die vom 30. März bis 01. April 2022 in Magdeburg unter der Federführung des Landes Sachsen-Anhalts stattgefunden hat, kündigte der Bund die zeitnahe Umsetzung der Honorierung von Klimaschutz- und Ökosystemleistungen der Wälder noch im Jahr 2022 an.

Mit dem „Klimaschutz Sofortprogramm 2022“ wurde am 23. Juni 2021 eine Vorlage beschlossen, mit der eine Honorierung der Klimaschutzleistung des Waldes durch die neue Bundesregierung umgesetzt werden kann. Es wird ein Modell vorgeschlagen, mit dem Waldbesitzende einen Anreiz für den Erhalt und die Vergrößerung der CO2-Senke in Wäldern und in langlebigen Holzprodukten erhalten. Im Entwurf des Bundeshaushalts 2022 sind dafür 200 Mio. Euro aus dem Energie- und Klimafonds eingeplant.

Anmerkungen aus kommunaler Sicht

Der Klimawandel ist für die Wälder und deren langfristigen Anpassung an die Klimaveränderungen einer der größten Herausforderungen. Von Januar 2018 bis April 2021 sind in Deutschland auf rund 501.000 Hektar Fläche Baumverluste zu verzeichnen. Der Verlust entspricht fast fünf Prozent der gesamten Waldfläche und ist nach einer Mitteilung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) deutlich höher als bisher angenommen. Die Forscher des DLR machten zum ersten Mal anhand von Satellitenaufnahmen deutschlandweit den verlorenen Baumbestand durch Hitze, Dürre und Schadinsektenbefall deutlich.

Um zukünftig weiteren großflächigen Waldschäden vorzubeugen, sollen die Wälder mit führender Baumart Fichte oder Buche zur Anpassung an die steigenden Risiken des Klimawandels auf fast drei Millionen Hektar umgestaltet werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Thünen-Instituts. Das Thünen-Institut schätzt den Kapitalbedarf für den Waldumbau von 14 bis 43 Milliarden Euro über die nächsten 30 Jahre ein, der sich nur mit Unterstützung von Bund und Ländern schultern lasse.

Die Wiederbewaldung der riesigen Kalamitätsflächen und die klimaresiliente Entwicklung der Wälder kann mit Blick auf die aktuelle Schadenslage der kommunalen und privaten Forstbetriebe allein nicht bewältigt werden. Erforderlich ist aus Sicht des DStGB eine deutliche, gesamtgesellschaftliche Unterstützung.

Vor diesem Hintergrund ist die für nach Ostern geplante AMK-Sondersitzung zu den drängenden forstpolitischen Themen zu begrüßen. Die Ankündigung des Bundes, noch in diesem Jahr die Honorierung der Klimaschutzleistungen des Waldes für alle Waldbesitzarten und damit auch für den Kommunalwald auf den Weg zu bringen, ist ein wichtiger Schritt zur Unterstützung der Waldbesitzenden in der Krise. Weitere müssen folgen. So sieht der Wissenschaftliche Beirat für Waldpolitik (WBV) das aktuell größte forstpolitische Problem darin, dass die Wälder zukünftige wichtige Ökosystemleistungen wie Klimaschutz, Wasserschutz, Naturschutz und Erholung nicht mehr in dem gesellschaftlich erwünschten Maß erbringen könnten, wenn nicht verstärkt in die Anpassung der Wälder investiert werde. Das sei mit Erlöseinbußen oder Mehrkosten für den Waldbesitz verbunden. Die Einnahmen der Forstbetriebe beruhten aber fast ausschließlich auf Erlösen aus dem Holzverkauf. Die gesellschaftlich ebenfalls wichtigen Leistungen für Klimaschutz, Wasserschutz, Naturschutz, Erholung etc. erfahren kaum eine Honorierung. Deshalb hält der WBV es für dringend geboten, dass die öffentliche Hand Finanzierungs- und Ökosystemleistungen honoriere und Geschäftsmodelle unterstützt, die den Forstbetrieben langfristig planbare Einnahmen aus der Bereitstellung von Ökosystemleistungen ermöglichen.

Az.: 26.1-006/003 gr

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