Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 208/2003 vom 05.02.2003

Homepage-Anforderungen nach Behindertengleichstellungsgesetz NRW

Nach dem  Referententwurf zum Gesetz des Landes NRW zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz NRW) sollen demnächst auch die Internet-Auftritte der Verwaltungen des Landes und der Kommunen eine behindertenfreundliche Nutzung ermöglichen. Mit dem Entwurf will das Land NRW eine der Bundesregelung vergleichbare Situation schaffen (vgl. StGB NRW Mitteilung 316/2002 - Behindertenfreundliche Internetseiten).
 
Nach § 10 I des Entwurfs sollen diese ihre Online-Auftritte und -Angebote schrittweise technisch so gestalten, dass sie von behinderten Menschen genutzt werden können. Einzelheiten soll eine Rechtsverordnung regeln.

Az.: G/3 805-03

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search