Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 576/2012 vom 18.10.2012

Höhere Pauschalen bei Ortsdurchfahrten

Das BMVBS hat die „Richtlinien für die rechtliche Behandlung von Ortsdurchfahrten im Zuge der Bundesstraßen“ (Ortsdurchfahrtenrichtlinien) geändert. Konkret wurden die Pauschalen, mit denen sich der Bund als Straßenbaulastträger an den Kosten der gemeindlichen Kanalisation beteiligt, neu festgesetzt. Die in Nr. 14 Abs. 4 der Ortsdurchfahrtenrichtlinien genannten Pauschalen erhöhen sich wie folgt:

  • Die Grundpauschale erhöht sich von  bisher 130 Euro pro lfd. Straßenmeter auf nunmehr 146 Euro pro lfd. Straßenmeter.
  • Die Zusatzpauschale für erhöhte Anforderungen insbesondere im Bereich des Umweltschutzes erhöht sich von bisher 26 Euro pro lfd. Straßenmeter auf nunmehr 29 Euro pro lfd. Straßenmeter.

Die Pauschale für Straßeneinläufe wird nicht erhöht und beträgt weiterhin 410 Euro pro Einlauf. Die Änderung der Ortsdurchfahrtenrichtlinien mit der Anhebung der Pauschalen ist veröffentlicht im Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 12/2012. Die Anhebung der Pauschalen ist ab sofort im Bereich der Bundesstraßen eingeführt und anzuwenden. Bei Altfällen verbleibt es bei der bisher vereinbarten Pauschale.

Az.: III/1 642-21

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