Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 483/2003 vom 21.05.2003

Höhere Mehrwegquote durch Dosenpfand

Nach einer ersten bekannt gewordenen Studie der Gesellschaft für Konsum-, Markt- und Absatzforschung (GfK, Nürnberg) über die Entwicklung der Mehrwegquote nach Einführung des Dosenpfandes zum 01.01.2003 konnte festgestellt werden, dass im Durchschnitt jede zweite Einwegdose oder –flasche im Januar 2003 gegenüber Dezember 2002 durch eine Mehrwegflasche ersetzt worden ist. Bei Cola-Getränken und Limonaden lag die Mehrwegquote im 4. Quartal 2002 bei nur noch 50,5 % und stieg im Januar 2003 auf 75,8 % an. Im Biersegment stieg die Mehrwegquote von 74,7 % auf 91 %. Im Bereich der Mineralwassergetränke stieg die Mehrwegquote von 67,8 % auf 78,7 % an. Weiterhin hat die Einführung des Pflichtpfandes und die Änderung des Kaufverhaltens nach Angaben des Bundesverbandes mittelständischer Privatbrauereien auch dazu geführt, dass deren Umsatz zwischen 5 und 20 % angestiegen ist. Hintergrund hierfür ist u.a., dass bei dem Kauf einer Einwegverpackung der höhere Pfandsatz von 25 Cent pro Einwegverpackung den Ausschlag für den Verbraucher gibt, zum Mehrwegsystem zu greifen. Bei einem vergleichbaren Pfandsatz von 8 oder höchstens 15 Cent für eine Mehrwegglasflasche bei Bier greifen die Verbraucher zur Mehrwegflasche, da beide Verpackungen wieder zurückgegeben werden müssen, um den Pfandbetrag zurückzuerhalten. Weitere Informationen können bei der Deutschen Umwelthilfe e.V. unter der Internet-Adresse www.duh.de abgerufen werden.

Az.: II/2 32-16-4 qu/g

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