Jahresinterview über
kommunale Perspektiven
Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 369/2016 vom 20.05.2016
Höhere Aufwandsentschädigung für Regionalräte
Die Vierte Verordnung zur Änderung der Landesplanungsgesetz-DVO ist am 13.05.2016 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW veröffentlicht worden (GV.NRW. 2016 S. 238). Sie betrifft die Anhebung der Aufwandsentschädigungen für Mitglieder und Vorsitzende der Regionalräte, Mitglieder von Kommissionen der Regionalräte sowie für Mitglieder des Braunkohlenausschusses. Die pauschale Entschädigung steigt hierdurch beispielsweise für Mitglieder der Regionalräte von 83 auf monatlich 95,50 Euro. Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2016 in Kraft.
Az.: 20.0.3