Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 250/2018 vom 11.04.2018

Höchststand bei öffentlichem Finanzierungsüberschuss 2017 bundesweit

Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamts (Destatis) erzielten die Kern- und Extrahaushalte des Öffentlichen Gesamthaushalts nach vorläufigen Ergebnissen der vierteljährlichen Kassenstatistik zum vierten Mal in Folge einen Finanzierungsüberschuss in Abgrenzung der Finanzstatistiken. Mit 61,9 Milliarden Euro fiel dieser Überschuss 2017 besonders hoch aus. Im Vorjahr hatte der Finanzierungssaldo noch 25,8 Milliarden Euro betragen. Seit 2014 ist der Finanzierungssaldo der Kern- und Extrahaushalte des Öffentlichen Gesamthaushalts stets positiv und erreichte 2017 den bisherigen Spitzenwert.

Im von Destatis verwendeten Schalenkonzept umfassen die Kernhaushalte die Haushalte des Bundes, der Länder, der Gemeinden/Gemeindeverbände und der Sozialversicherung. Zu den Extrahaushalten zählen alle öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die nach den Kriterien des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) dem Sektor Staat zuzurechnen sind.

Der kassenmäßige Finanzierungssaldo errechnet sich im Wesentlichen aus der Differenz der Einnahmen und der Ausgaben der Kern- und Extrahaushalte des Öffentlichen Gesamthaushalts. Die öffentlichen Einnahmen erhöhten sich im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr um 5,8 % auf insgesamt 1.429,7 Milliarden Euro. Maßgeblich hierfür war der Zuwachs bei den Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben um 4,4 % auf 1.248,8 Milliarden Euro. Die öffentlichen Ausgaben stiegen um 3,1 % und summierten sich auf 1.367,9 Milliarden Euro.

Der Finanzierungsüberschuss der Kern- und Extrahaushalte des Bundes stieg von 5,0 Milliarden Euro im Vorjahr auf 30,6 Milliarden Euro im Jahr 2017. Der Grund für den besonders starken Anstieg lag in der Einmalzahlung von 24,1 Milliarden Euro, die dem Anfang 2017 errichteten Extrahaushalt des Bundes „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ von den Betreibern von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen für die Elektrizitätserzeugung zugeflossen sind.

Zusammen erzielten die Extrahaushalte des Bundes dadurch einen hohen Überschuss von 25,6 Milliarden Euro — nach einem Finanzierungsdefizit von 1,2 Milliarden Euro im Vorjahr. Demgegenüber sank der Finanzierungsüberschuss des Kernhaushalts des Bundes binnen Jahresfrist von 6,2 Milliarden auf 5,0 Milliarden Euro. Gründe hierfür waren im Wesentlichen rückläufige Einnahmen bei den Bundessteuern durch Rückzahlung der Kernbrennstoffsteuer in Höhe von 7,3 Milliarden Euro und niedrigere Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit wegen geringerer Einnahmen aus dem Bundesbankgewinn (2017: knapp 0,4 Milliarden Euro).

Auch bei den Kern- und Extrahaushalten der übrigen Gebietskörperschaften und bei der Sozialversicherung übertrafen die Einnahmen die Ausgaben. Die Länder erzielten 2017 einen Überschuss von 12,1 Milliarden Euro (2016: 9,0 Milliarden Euro), die Gemeinden/Gemeindeverbände von 10,7 Milliarden Euro (2016: 5,4 Milliarden Euro) und die Sozialversicherung von 8,4 Milliarden Euro (2016: 6,4 Milliarden Euro).

Im Unterschied zum kassenmäßigen Finanzierungsüberschuss des Öffentlichen Gesamthaushalts — in Abgrenzung der Finanzstatistiken — von 61,9 Milliarden Euro wurde in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für das Jahr 2017 ein Finanzierungsüberschuss des Staates von 36,6 Milliarden Euro berechnet. Ursächlich für diese Abweichungen sind methodische Unterschiede zwischen beiden Statistiken.
Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.

Az.: 41.12.3-001/001 mu

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