Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 48/2007 vom 14.12.2006

Hinweise zur Radverkehrswegweisung

Das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes hat jetzt die „Hinweise zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr in NRW – HBR NRW“ veröffentlicht und in mehreren Veranstaltungen in den Regierungsbezirken mit Straßenverkehrsbehörden, Baulastträgern, Polizei und Touristikern diskutiert.

Die HBR NRW standardisieren und systematisieren die Wegweisung für den Radverkehr in NRW auf Grundlage der Erfahrungen, die bei der Planung und Installation des Radverkehrsnetzes NRW (RVN NRW) gemacht wurden. Die HBR NRW stellen eine Weiterentwicklung des Merkblatts zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) dar.

Die kommunalen Spitzenverbände hatten die Einführung des Landesradverkehrsnetzes im Wege der StVO-Beschilderung durch Erlass des Verkehrsministeriums vom 03.08.2000 abgelehnt, weil mit der vorgesehenen Beschilderung bestehende passgenaue kommunale Lösungen unzulässig wurden und insbesondere, weil unter Missachtung des Konnexitätsprinzips Straßenverkehrsbehörden und kommunale Straßenbaulasträger neue, mit beträchtlichen (Unterhaltungs-)Kosten verbundene Aufgaben übertragen bekamen. Auch bei der Erstellung der HBR NRW sind die kommunalen Spitzenverbände formal nicht beteiligt worden.

Da bislang seitens der Mitgliedskommunen nur vereinzelt Kritik an fachlichen und finanziellen Konsequenzen aus dem RVN NRW geäußert wurde, sieht die Geschäftsstelle keine Veranlassung, die HBR NRW gegenüber dem Land zu kommentieren. Sie weist allerdings darauf hin, dass in den Hinweisen hohe und damit kostenträchtige Qualitätsstandards an die Unterhaltung des Schildernetzes gestellt werden. Jede Radverkehrsförderung des Landes ist an die Einbindung in das RVN NRW geknüpft. Auch sind viele Rechtsfragen nach wie vor nicht befriedigend gelöst. So wird bspw. lapidar darauf verwiesen, dass allein eine Wegweisung nicht zu einer erhöhten Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers führe. Verschwiegen wird, dass die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht sehr wohl ansteigen, wenn die Beschilderung ihren Zweck erfüllt und mehr Radverkehr auf den ausgeschilderten Weg zieht.

Die „Hinweise zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr in Nordrhein-Westfalen“ sind als Lose-Blatt-Sammlung beim Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes zu beziehen. Sie stehen auch unter www.radverkehrsnetz.nrw.de zum Download bereit.

Az.: III/1 642-39

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