Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 815/2023 vom 20.12.2023

Hilfe bei Wohnungs- und Obdachlosigkeit - Kältehilfen durch das Land NRW

Im Rahmen der Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit „Endlich ein ZUHAUSE!“ stellt die Landesregierung in diesem Winter insgesamt 900.000 Euro zum Schutz vor Kälte zur Verfügung. Die über 100 freien Träger und Initiativen der Wohnungslosenhilfe in Nordrhein-Westfalen können ab sofort finanzielle Unterstützung erhalten.

Damit wurden die Mittel für die Kältehilfen im Vergleich zum letzten Winter, in dem 850.000 Euro zur Verfügung standen, erneut angehoben. Um dem besonderen Schutzbedürfnis von obdachlosen Mädchen und jungen Frauen nachzukommen, wird ein Teil dieser Materialien und Schlafsäcke ausschließlich für sie bereitgestellt.

Neben Schlafsäcken, Decken und Isomatten zum Schutz vor Kälte können auch Desinfektions- und Hygienemittel oder haltbare Lebensmittel von den Trägern und Initiativen angeschafft und an wohnungslose- und obdachlose Menschen verteilt werden. Darüber hinaus ist es möglich, dass sie zur Sicherstellung von warmen Übernachtungsmöglichkeiten beispielsweise bei dem Betrieb größerer beheizter Zelte oder der Anmietung von Wohncontainern im Rahmen der Kältehilfen finanziell unterstützt werden. Besonders wärmespeichernde Schlafsäcke können für Mädchen und junge Frauen bereitgestellt werden. Kontakt

Koordinator und Ansprechpartner für Rückfragen 

Andreas Sellner
Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V.
Tel.: 0221 / 20 10 248
E-Mail: Andreas.Sellner@caritasnet.de

Hintergrundinformationen

Im Winter 2018/2019 hatte das Land für Kältehilfen erstmals 100.000 Euro zur Verfügung gestellt. Bereits im Folgejahr wurden die Mittel auf 200.000 Euro erhöht. Im Frühjahr 2020 wurde ein Notfallpaket zur Soforthilfe in Höhe von 500.000 Euro zur Versorgung von obdachlosen Menschen während der Coronakrise aufgelegt. Damit wurden sie über die freien Träger der Wohnungslosenhilfe mit dem Lebensnotwendigsten wie Lebensmitteln, Essensgutscheinen, Hygieneartikeln oder Kleidung versorgt. Im Winter 2021/2022 stellte das Land 400.000 Euro als Kältehilfen zur Verfügung, die im Winter 2022/2023 auf 850.000€ mehr als verdoppelt wurden. Durch den zusätzlichen Einsatz von Fördermitteln der Europäischen Union werden in diesem Jahr rund 15,66 Millionen Euro für die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit eingesetzt. (Quelle: MAGS)

Az.: 37.0.24-001/004

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