Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 351/1996 vom 20.07.1996

Hildener Appell zum Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz

Wir hatten in unseren Mitteilungen 10/96 über den Dortmunder Appell zum Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz berichtet. Zwischenzeitlich hat uns die Stadt Hilden mitgeteilt, daß sie, angelehnt an den Dortmunder Appell, ebenfalls eine Erklärung zum Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz abgegeben hat. Dieser wurde vom Jugendhilfeausschuß der Stadt einstimmig unterstützt. Es liegen die Zustimmungserklärungen aller Kindergartenträger in Hilden vor. Unter anderem wird an die Hildener Eltern appelliert, den Anspruch auf einen Kindergartenplatz nur zu Beginn des Kindergartenjahres wahrzunehmen. Seitens der Stadt Hilden wird mitgeteilt, daß der Appell auf großes Verständnis und eine breite Unterstützung in der Öffentlichkeit gestoßen ist. Die Empfehlung zur Nachahmung des Dortmunder Appells wird von der Stadt Hilden nachhaltig unterstützt.

Az.: II/2 711-2

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