Jahresinterview über
kommunale Perspektiven
Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 261/2021 vom 21.04.2021
Hessischer VGH zu illegalen Altreifenlager
Der hessische Verwaltungsgerichtshof (HessVGH) hat mit Beschluss vom 18.09.2020 (Az.: 9 B 1175/20-) entschieden, dass ein Altreifenlager als immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen anzusehen ist und bereits die formelle Illegalität es grundsätzlich rechtfertigt, eine Stilllegungs- und Beseitigungsanordnung gemäß § 20 Abs. 2 Bundesimmissionsschutzgesetz zu erlassen und insoweit ein Ermessen der Behörde nur in atypischen Ausnahmefällen anzunehmen ist.
Az.: 25.0.2.1 qu