Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 526/2013 vom 18.07.2013

Hebesätze der Realsteuern 2012

Die Hebesätze der Realsteuern 2012 sind nunmehr im Internet verfügbar. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt mitteilt, stehen die Grund- und Gewerbesteuerhebesätze aller Kommunen Deutschlands für das Jahr 2012 ab sofort kostenlos im Internet zur Verfügung. Die Gemeinschaftsveröffentlichung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder beinhaltet für alle 11.224 deutschen Kommunen Angaben zu den Hebesätzen der Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen), der Grundsteuer B (für sonstige Grundstücke) und der Gewerbesteuer im Jahr 2012.

Bei den 396 Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen lag die Spanne bei der Grundsteuer A zwischen 150 Prozent (Langenfeld/Rheinland und Verl) und 600 Prozent in Selm. Den geringsten Hebesatz bei der Grundsteuer B meldeten mit 265 Prozent Schloß Holte-Stuckenbrock und Verl, den höchsten Wert verzeichnete hier mit 825 Prozent die Gemeinde Selm. Der Gewerbesteuerhebesatz war in Monheim am Rhein mit 300 Prozent am niedrigsten und in Oberhausen (520 Prozent) am höchsten.

Unter der Adresse https://webshop.it.nrw.de/details.php?id=18423 stehen die „Hebesätze der Realsteuern - Ausgabe 2012“ für alle 11.224 Gemeinden Deutschlands zum kostenlosen Download bereit. Die Hebesätze der Städte und Gemeinden in NRW finden Sie unter http://www.it.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2013/pdf/166_13.pdf .

Az.: IV 930-01

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