Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 791/1999 vom 20.11.1999

Hebesätze der Gewerbesteuer 1998

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lagen die durchschnittlichen Hebesätze der Gemeinden für die Gewerbesteuer 1998 bei 390 %; das waren 4 Prozentpunkte mehr als 1997.

Im Landesdurchschnitt gab es 1998 die niedrigsten Gewerbesteuerhebesätze in Brandenburg (293 %), Mecklenburg-Vorpommern (324 %), Schleswig-Holstein (343 %) und Thüringen (343 %). Im Stadtstaat Hamburg lag der Hebesatz mit 470 % am höchsten. Das Saarland hatte mit durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesätzen von 425 % den zweithöchsten Wert unter den Ländern, vor Nordrhein-Westfalen (423 %). Neben Hamburg wiesen in Deutschland weitere 18 Gemeinden Hebesätze von über 450 % (darunter 4 von über 500 %) bei der Gewerbesteuer auf. Insgesamt stieg das Gewerbesteueraufkommen 1998 gegenüber dem Vorjahr um 3,9 % auf 50,5 Mrd. DM, 1 Prozentpunkt der Steigerung resultiert aus den erhöhten Hebesätzen.

Bei der Grundsteuer A, die bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft erhoben wird, lag der Hebesatz 1998 bei durchschnittlich 275 % und damit um 3 Prozentpunkte über dem Wert von 1997. Das Aufkommen der Grundsteuer A betrug 1998 insgesamt 0,6 Mrd. DM und lag um 0,2 % über dem Wert von 1997.

Die Grundsteuer B (für Grundstücke) hatte 1998 einen durchschnittlichen Hebesatz von 366 %. Gegenüber 1997 ist er um 4 Prozentpunkte gestiegen. Das Aufkommen der Grundsteuer B lag 1998 bei 15,6 Mrd. DM, 4,9 % höher als 1997.

Az.: IV/1-932-00

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