Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 465/1996 vom 20.09.1996

Hearing zum neuen Postgesetz

Unter Leitung von Bundespostminister Dr. Bötsch, MdB, fand am 2.9.1996 unter Beteiligung des DStGB ein Hearing zum Referentenentwurf für ein neues Postgesetz (vgl. Mitt. v. 5.7.1996, lfd. Nr. 323) statt. Einen Schwerpunkt der Erörterung bildete die Frage, wie umfassend die Basisversorgung ausgestaltet werden sollte. Die beteiligten Wirtschaftskreise sprachen sich dafür aus, diesen Bereich sehr eng zu fassen. Die Deutsche Post AG betonte in diesem Zusammenhang, daß der Grundsatz der Kostendeckung gewährleistet bleiben müsse und keine Vorgaben für das Postfilialnetz festgelegt werden dürften. Darüber hinaus müsse unverzüglich eine detaillierte Vorgabe zu der Frage durch den Gesetzgeber erfolgen, wie umfassend die Basisversorgung ausgestaltet werden soll, damit die Post AG eine Planungssicherheit erhält. Es sei insoweit nicht ausreichend, den Umfang erst zu einem späteren Zeitpunkt durch Rechtsverordnung festzulegen.

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände erinnerte an die verfassungsrechtlich verankerte Infrastrukturverpflichtung des Bundes, flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen des Postwesens bereitzustellen. Die Basisversorgung müsse im Interesse der Bevölkerung umfassend definiert werden. So seien die in der Postkundenschutzverordnung festgelegten Qualitätsmerkmale für die Einlieferung, Beförderung und Auslieferung von Briefsendungen heranzuziehen. Darüber hinaus müsse dem derzeit feststellbaren Trend zum Abbau des Postfilialnetzes dringend Einhalt geboten werden, um den ländlichen Raum nicht von der postalischen Grundversorgung abzuschneiden.

Interessanterweise betonte Minister Dr. Bötsch, daß die Vorgaben der Postkundenschutzverordnung Grundlage für die zu erlassende Rechtsverordnung nach § 9 II des Postgesetzes sein sollen. Auch müsse - so der Minister - das zur Zeit bestehende Versorgungsniveau gewährleistet bleiben.

Neben der Basisversorgung nahm die Frage, wie umfassend der lizensierte Bereich definiert werden sollte, einen breiten Raum in der Diskussion ein. Der Referentenentwurf sieht vor, daß derjenige, der Briefsendungen, deren Einzelgewicht nicht mehr als 2000 g beträgt und diese gewerbsmäßig für andere befördern will, einer Lizenz bedarf. Hierzu wurde vorgeschlagen, die Gewichtsgrenze auf 350 g zu reduzieren, da lediglich 2% der zu befördernden Briefsendungen zwischen 350 g und 2000 g liegen würden. Von daher sei es nicht sachgerecht, diesen Marktbereich zu lizensieren.

Das Gesetz soll voraussichtlich im Sommer 1997 verabschiedet sein. Über die weitere Entwicklung werden wir berichten.

Az.: III/2 760-05

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