Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 463/1998 vom 20.08.1998

Haushaltssicherungsgesetz

Im Zusammenhang mit dem Entwurf für den Landeshaushalt 1999 hat das Kabinett am 12.05.1998 den Entwurf für ein Haushaltssicherungsgesetz zur Kenntnis genommen, welcher insbesondere folgende Einsparvorschläge vorsieht:

Betroffenes Gesetz/Vorschlag

Entlastung des Landeshaushaltes 1999

- in Mio. DM -

Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte 1999

- in Mio. DM -

- Unterhaltsvorschußgesetz

Beteiligung der Kommunen zu 25 % an den Gesamtausgaben und –einnahmen (= 50 %ige Beteiligung der Kommunen am Landesanteil). Die bisher dualistische Finanzierung (50 % Bund, 50 % Land) wird aufgegeben. Die Ausgaben stiegen von 83 Mio. DM (1992) auf 372 Mio. DM (1997)

 

+ 80

 

 

- 80

- Rettungsdienstgesetz

50 %ige Beteiligung der kommunalen Träger des Rettungsdienstes an den Investitionsausgaben für den Rettungsdienst

+ 8,4

 

- 8,4

- Landesbeamtengesetz

- Einführung einer Kostendämpfungspauschale in Höhe von mindestens 200 DM jährlich

- Einführung eines Selbstbehaltes bei der Inanspruchnahme von Wahlleistungen bei stationärem Krankenhausaufenthalt

 

+ 233

 

 

+ 80

 

- Landesbesoldungsgesetz

Schrittweiser Abbau der Ministerialzulage

+ 1,3

 

0

- Ersatzschulfinanzierungsgesetz und Schülerfahrkostenverordnung

- Erhöhung der Eigenleistung des Schulträgers

- Begrenzung der Erstattungspflicht für Schülerfahrkosten auf die Kosten, die bei einer Beförderung zur nächstgelegenen vergleichbaren öffentlichen Schule anfallen würden

 

 

+ 19

 

 

 

0

 

Fallen gelassen wurden die ursprünglich geplanten Streichungen im Bereich des Flüchtlingsaufnahme- und Landesaufnahmegesetzes sowie bei den Landeszuschüssen für Hortplätze und Plätze für unter Dreijährige. Auch die Kürzungen im Rahmen des Weiterbildungsgesetzes werden nicht mehr aufrechterhalten. Rechnet man Belastungen (Rettungsdienst, Unterhaltsvorschußgesetz) und Entlastungen vor allem im Bereich des Landesbeamtengesetzes (nach Einschätzung der Landesregierung geringere kommunale Beihilfeaufwendungen in Höhe von 80 Mio. DM) gegen, ergibt sich für die kommunale Seite ein Negativsaldo von knapp 10 Mio. DM.

Az.: IV-903-00/1

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