Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 861/1999 vom 20.12.1999

Haushaltssanierungsgesetz - Empfehlung des Bundesrates

Der Bundesrat hat sich am 26.11.1999 mit dem Haushaltssanierungsgesetz befasst. Der Finanzausschuss der Deutschen Bundesrates hat hierzu eine Beschlußempfehlung abgegeben. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem o.g. Gesetz gem. Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel zu verlangen, die Lastenverlagerung auf Länder und Gemeinden zu vermeiden.

In der Begründung heißt es:

"Bereits bei der ersten Beratung des Entwurfs eines Haushaltssanierungsgesetzes im Bundesrat am 24. September 1999 wurde die Verlagerung von Finanzierungslasten des Bundes auf Länder und Gemeinden kritisiert.

Der Bundesrat stellt fest, dass das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Änderung des Wohngeldgesetzes und anderer Gesetze die Lastenverlagerungen aus dem Entwurf des Haushaltssanierungsgesetzes – im Wesentlichen handelt es sich um Lastenverlagerungen im Bereich des Wohngelds, des Unterhaltsvorschusses und aus dem Wegfall der originären Arbeitslosenhilfe – in unveränderter Form enthält. Der Kritik von Länderseite ist damit in keiner Weise Rechnung getragen worden."

Die weiteren Beratungen im Vermittlungsausschuß sind daher abzuwarten.

Az.: IV/1-920-03/3

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