Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 457/2002 vom 05.08.2002

Haushaltsentwurf des Landes für Kultur und Sport

Das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 03.07.2002 einige Haushaltsdaten für den Haushaltsentwurf 2003 bekanntgegeben. Das Ministerium hat in den gestaltbaren Haushaltstiteln einen Betrag in Höhe von 2,7 % zur Konsolidierung des Landeshaushaltes geleistet.

Die Mittel für die kommunalen Bibliotheken sollen um 1,1 Mio. Euro auf rund 1,6 Mio. Euro gekürzt werden. Mit 1 Mio. Euro sollen schwerpunktmäßig solche Projekte gefördert werden, die im wesentlichen für außerschulische Bildungsangebote und Programme zur Steigerung der Lesekompetenz von Kindern und Jugendlichen verwendet werden. Zusätzlich soll eine Investitionsförderung von 0,6 Mio Euro eingeführt werden, die der innovativen Weiterentwicklung (digitale Vernetzung) des kommunalen Bibliothekswesens dient.

Die Kultursekretariate in Wuppertal und Gütersloh sollen rund 1,5 Mio. Euro für ihre Aufgaben zur Verfügung haben. Nach Mitteilung des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport kann damit der Haushaltsansatz von 2001 gehalten werden.

Der Ansatz für die Musikförderung soll von 19 Mio. Euro auf knapp 16,6 Mio. Euro sinken und muß damit eine Kürzung von ca. 13 % hinnehmen. Dabei bleibt der Ansatz der Musikschulen unverändert, während die Laienmusik mit geringfügigen Kürzungen (0,2 Mio. Euro) rechnen muß. Kürzungen sollen sowohl die kommunalen Orchester (um 675.000 Euro auf 2,2 Mio. Euro) als auch die privaten Orchester (486.000 Euro auf knapp 8 Mio. Euro) erfahren.

Für die Theaterförderung aus dem Kulturhaushalt und der Gemeindefinanzierung sind insgesamt 42,6 Mio. Euro vorgesehen. Das entspricht einer Kürzung von rund 7 %. Während die Mittel für die Landestheater unverändert bleiben sollen, sollen die Betriebskostenzuschüsse der Kommunaltheater um 1,1 Mio. Euro (9 %) gesenkt werden.

Die Haushaltsansätze für die regionale Kulturpolitik sollen eine Kürzung um fast 50 %, von 5,17 Mio. Euro auf 2,84 Mio. Euro erfahren. Nach Auffassung des Ministeriums soll die Schwerpunktbildung bei der regionalen Kulturpolitik noch stärker in den Vordergrund rücken. Demgegenüber sind die Mittel für die RuhrTrienale lediglich um 300.000 Euro gekürzt worden. Aus der Sicht der Geschäftsstelle fördert das Land im Bereich Kultur in erster Linie größere Projekte, während die kleineren Projekte, die vor allem dem ländlichen Raum zugute kommen, vernachläßigt werden.

Zu dem Bereich Sport hat das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, daß im kommenden Jahr alle wesentlichen Ziele der Sportpolitik erreicht werden können. Dies beziehe sich sowohl auf die Schul- als auch auf den Breiten- und Leistungssport, die im wesentlichen in gleicher Höhe wie 2002 gefördert werden sollen.

Im Gemeindefinanzierungsgesetz werde der Ansatz für die Sportstättenbauförderung der Kommunen gleich bleiben. Im Sporthaushalt des Landes soll dieser Ansatz zwar reduziert werden, gleichzeitig sollen aber die Verpflichtungsermächtigungen für diese Position erhöht werden. Eine Reduzierung der Ansätze muß bei der Förderung der Übungsarbeit der Vereine um rund 5 Mio. Euro erfolgen. Die Reduzierung sei zwar bedauerlich, aber für die Entwicklung des Vereinssports nicht bedrohlich. Demgegenüber sollen sämtliche Ansätze der Sportförderung für die Olympiabewerbung entweder in voller Höhe erhalten oder sogar erhöht werden. Damit wird auch im Rahmen der Sportförderung durch das Land erkennbar, daß eher "Highlights" gefördert werden als kleinere Projekte.

Az.: IV/2-401

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