Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 141/2010 vom 19.03.2010

Hausärztliche Versorgung in ländlichen Gebieten

Hausärzte, die sich in ländlichen Gebieten niederlassen wollen, können auch in diesem Jahr eine finanzielle Landesförderung von bis zu 50.000 Euro beantragen. Insgesamt stehen hierfür 1,5 Millionen Euro zur Verfügung, mit denen die Niederlassung und Weiterbildung von Ärzten auf dem Land gefördert werden können. Die Landesregierung hatte das Programm im Sommer vergangenen Jahres beschlossen, da es sich abzeichnet, dass es in einzelnen Regionen des Landes in einigen Jahren zu spürbaren Engpässen kommen kann. 

Eine finanzielle Unterstützung von bis zu 50.000 Euro erhalten Mediziner, die sich in einer Kleinstadt oder Gemeinde niederlassen, in der die Gefährdung der hausärztlichen Versorgung droht. Die Gründung oder Übernahme einer Zweigpraxis in solch einer Gemeinde fördert das Land mit bis zu 10.000 Euro. Bis zu 25.000 Euro erhalten Ärzte bei Niederlassung in einer Kommune, in der die hausärztliche Versorgung auf mittlere Sicht gefährdet erscheint.

Grundsätzlich wird nur in Kommunen gefördert, in denen maximal 25.000 Einwohner leben und der Versorgungsgrad mit Ärzten unter 60 Jahren weniger als 75 Prozent beträgt. Die Liste der in Frage kommenden Städte und Gemeinden wurde auf den aktuellen Stand gesetzt.  

Auf der Internetseite www.hausarzt.nrw.de stehen für alle Interessenten die Antragsformulare, die Förderrichtlinien und die Liste der förderungsfähigen Gemeinden zur Verfügung.

Az.: III/2 501

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