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StGB NRW-Mitteilung 376/2011 vom 02.08.2011
Hartz IV-Regelsatz verfassungskonform
Der 12. Senat des Landessozialgerichts Baden-Württemberg hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 10.6.2011 (L 12 AS 1077/11) entschieden, dass keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die durch den Gesetzgeber mit Wirkung zum 01. Januar 2011 vorgenommene Neuregelung des Hartz-IV Regelsatzes bestehe.
Zur Begründung führte das Gericht an, dass der Gesetzgeber die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Kriterien für die Bemessung des Regelbedarfs zutreffend umgesetzt habe. Mit dem so genannten Statistikmodell habe sich der Gesetzgeber für ein Verfahren entschieden, das geeignet sei, die zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums notwendigen Leistungen realitätsgerecht zu bemessen. Er habe im Übrigen die der Anwendung des Statistikmodells zugrunde liegenden Tatsachen vollständig und zutreffend ermittelt. Weiter gebe es keinen rechtlichen Bedenken, dass der Gesetzgeber einzelne Verbrauchspositionen, z.B. Alkohol und Drogen, nicht als regelsatzrelevant anerkannt habe.
Az.: III 810-2